Gesamtzusage

Gesamtzusage

Die Gesamtzusage ist im Arbeitsrecht(dort auch vertragliche Einheitsregelung genannt) eine Zusicherung von zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers an die Belegschaft.[1]

Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die versprochenen Leistungen, die sie annehmen oder ablehnen können.[2] Eine ausdrückliche Annahme jedes Arbeitnehmers ist gem. § 151BGB entbehrlich.[3] Aus der Natur des Arbeitsrechts ergibt sich, dass sich Gesamtzusagen nur auf den Arbeitnehmer begünstigende Regelungen beziehen können. Im Verhältnis einer Gesamtzusage zu einer (abweichenden) Betriebsvereinbarung gilt das Günstigkeitsprinzip.[4] Von einer Gesamtzusage ohne Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt kann sich ein Arbeitgeber nur durch Änderungskündigung auf die Zukunft erlösen.

Siehe auch

Betriebliche Übung

Einzelnachweise

  1. BAG Urteil v. 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05, AP Nr.262 zu § 611 BGB Gratifikation; Erfurter Kommentar/Preis, § 611 BGB Rn 259 mwN
  2. BAG Urteil v. 10. Dezember 2002- 3 AZR 671/01, AP Nr. 252 zu § 611 BGB Gratifikation
  3. BAG Urteil v. 18. März 2003 - 3 AZR 101/02, AP Nr.4 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung
  4. | Begriffsdefinition im Juraforum

Weitere Quellen

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gesamtzusage — Gesamtzusage,   Arbeitsrecht: einseitige verbindliche Erklärung eines Arbeitgebers, bestimmte Leistungen (z. B. Geldzuwendungen) gegenüber der Belegschaft oder Gruppen innerhalb der Belegschaft zu erbringen. Die Gesamtzusage ist ein… …   Universal-Lexikon

  • Gesamtzusage — Begriff des Arbeitsrechts für Zusagen des Arbeitgebers, die er der Belegschaft oder bestimmten Belegschaftsgruppen macht, indem er Regelungen für Sozialleistungen wie Ruhegeld oder Gratifikationen bekannt gibt. Dadurch entsteht ein Bündel von… …   Lexikon der Economics

  • 14. Monatsgehalt — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Urlaubsgeld — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Urlaubsgeld (auch: zusätzliches Urlaubsgeld oder Urlaubsgratifikation oder umgangssprachlich 14. Monatsgehalt) stellt ein …   Deutsch Wikipedia

  • Gratifikation — Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Einkommen; Gehalt; Tantieme; Lohn; Arbeitsentgelt; Entlohnung; Aufwandsentschädigung; Abgeltung ( …   Universal-Lexikon

  • Leistungszulage — Leis|tungs|zu|la|ge, die: Leistungszuschlag. * * * Leistungszulage,   Vergütung des Arbeitgebers für eine besondere, im Arbeitsverhältnis erbrachte Leistung, die dem vertraglich vereinbarten Grundlohn zugeschlagen wird. In der Regel wird sie… …   Universal-Lexikon

  • betriebliche Altersversorgung — I. Begriff:Leistungen der Alters , Invaliditäts und Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder anderer Tätigkeit für ein Unternehmen. II. Rechtsgrundlagen:1. Anspruch auf b.A. kann aufgrund eines Einzelvertrags… …   Lexikon der Economics

  • vertragliche Einheitsregelung — Begriff des Arbeitsrechts für gleiche einzelvertragliche Regelungen, die der Arbeitgeber mit allen oder mit einer Vielzahl seiner Arbeitnehmer vereinbart. Weitgehend identisch mit: ⇡ Gesamtzusage. Vielfach werden freiwillige Sozialleistungen mit… …   Lexikon der Economics

  • Direktzusage — unmittelbare Versorgungszusage, Pensionszusage, Versorgungsversprechen; am weitesten verbreiteter Durchführungsweg der ⇡ betrieblichen Altersversorgung; bei einer Direktzusage ist der Arbeitgeber unmittelbar verpflichtet, die… …   Lexikon der Economics

  • Pensionsordnung — Ruhegeldordnung, Ruhegeldrichtlinien; Zusammenfassung der Bestimmungen der betrieblichen Versorgungszusage für eine Gruppe von Personen (Arbeitnehmern) an Stelle einer Vielzahl von Einzelversorgungszusagen mit gleichgelagertem Inhalt (⇡… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”