- Gesetz vom 22. Prairial
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Das Gesetz vom 22. Prairial (Prairialgesetz, Schreckensgesetz) war ein Gesetz, das die Verurteilung und Hinrichtung von Gegnern der Revolution erleichtern und beschleunigen sollte. Es leitete die Hochphase des Terrors in der Französischen Revolution ein.
Das Gesetz wurde am 10. Juni 1794 (22. Prairial II nach dem Französischen Revolutionskalender) vom Nationalkonvent verabschiedet. Es regelte die Zuständigkeit, den Aufbau und die personelle Besetzung des Revolutionstribunals, den Gang des Verfahrens und definierte den Begriff "Feind des Volkes" (Art. 5 und 6). Wer als ein solcher bezeichnet werden konnte - und das war aufgrund der dehnbaren gesetzlichen Begriffserklärung fast immer möglich -, musste mit dem Tod bestraft werden, denn die Urteile des Revolutionstribunals durften nur auf Freispruch oder Tod lauten (Art. 7). Das Gesetz schuf die Möglichkeit der Angeklagten ab, sich eines Verteidigers zu bedienen (Art. 16), vereinfachte die Beweisaufnahme und die Anforderungen an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten - "moralische Beweise" genügten für eine Verurteilung (Art. 8). Außerdem wurden alle Bürger verpflichtet, "Verschwörer und Gegenrevolutionäre" bei den Behörden zu denunzieren (Art. 9).
Das Gesetz wurde maßgeblich von Maximilien Robespierre und Georges Couthon entwickelt. In den sieben Wochen seiner Geltung wurden in Paris 1.376 Personen guillotiniert, mehr als in den gesamten 14 Monaten davor. Nach der Hinrichtung Robespierres am 9. Thermidor II (27. Juli 1794) wurde es abgeschafft.
Weblinks
- Gesetz vom 22. Prairial II im Volltext
Literatur
- Walter Grab (Hrsg.): Die Französische Revolution. München 1973. ISBN 3-404-64085-3, 301 ff.
- Walter Markov: Revolution im Zeugenstand. Band 1, 435 ff. Leipzig 1986
- R.R. Palmer: Twelve Who Ruled. Princeton 1941. ISBN 0-691-00761-6
Kategorien:- Französische Revolution
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