- Landsgemeinde (Glarus)
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Die Landsgemeinde ist die gesetzgebende Versammlung des Kantons Glarus. Sie ist eine Versammlung aller stimmberechtigter Bürger des Kantons Glarus, die über Gesetzes- und Verfassungsänderungen, sowie über die Höhe des Steuersatzes berät und abstimmt bzw. «rät, mindert und mehrt». Zudem werden die kantonalen Richter sowie der Landammann an der Landsgemeinde gewählt (bis 1971 auch die Kantonsregierung). Die Landsgemeinde gilt als Symbol für die direkte Demokratie des Kantons, da sich alle Stimmberechtigten direkt an der Gesetzgebung beteiligen können. Neben dem Stimmrecht besitzt jeder Stimmberechtigte auch das Recht, das Wort zu einer Vorlage zu ergreifen und Abänderungsvorschläge zu stellen.
Die Leitung der Landsgemeinde obliegt dem Landammann (dem Vorsitzenden der Kantonsregierung). Er eröffnet und vereidigt die Landsgemeinde. Als Grundlage für die Durchführung der Landsgemeinde dient das vom Kantonsparlament vorberatene Memorial, das jedem Haushalt mit dem Stimmrechtsausweis zugestellt wird. Die Stimmabgabe erfolgt an der Landsgemeinde durch das Hochhalten des Stimmrechtsausweises. Das grössere «Mehr» wird durch den Landammann durch Abschätzen ermittelt; im Zweifelsfall zieht er die vier weiteren Mitglieder des Regierungsrates bei. Wenn auch diese kein eindeutiges Mehr ausmachen können, entscheidet der Landammann, nach einer ungeschriebenen Regel, gegen den Antrag der Regierung. Seine Entscheidung ist schliesslich endgültig und unanfechtbar.
Die Landsgemeinde versammelt sich am ersten Sonntag im Mai auf dem Zaunplatz in Glarus. Die Stimmberechtigten stehen «im Ring», während Zuschauer auf gesonderten Tribünen zuschauen können. Mit der Landsgemeinde ist in der Regel auch ein Stadtfest in Glarus verbunden.
Besondere Abstimmungen
An der Landsgemeinde wurden in der näheren Vergangenheit mehrmals über Geschäfte von grosser Tragweite entschieden:
- Die Landsgemeinde vom 6. Mai 2007 entschied knapp für die Herabsetzung der kantonalen Stimmrechtsalters auf 16 Jahre. Seit diesen Landsgemeindebeschluss können jugendliche Glarner Bürger bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahrs in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten abstimmen und wählen. Das passive Wahlrecht bleibt aber weiterhin bei 18 Jahren.
- Die Landsgemeinde vom 7. Mai 2006 beschloss, die 25 Glarner Gemeinden zu nur noch drei Gemeinden zu fusionieren. Dieser Beschluss wurde an einer ausserordentlichen Landsgemeinde vom 25. November 2007 bestätigt.
- Die Landsgemeinde lehnte am 2. Mai 2010 die Anträge über die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Glarus und über die Einführung des Ausländerstimmrechts ab.
Weblinks
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