Goldener Plan

Goldener Plan

Der Goldene Plan war ein Programm aller staatlichen Ebenen zum planmäßigen Abbau des Sportstättenmangels in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 1959 von der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) verkündet und zur anerkannten Richtlinie für die sportpolitischen, planerischen und finanzpolitischen Entscheidungen zur Entwicklung der Sportstätteninfrastruktur.

Begründung für den „Goldenen Plan“ waren vor allem

  • der Spiel- und Bewegungsmangel im Vorschulalter
  • die ungenügende Berücksichtigung der körperlichen Erziehung in den allgemeinbildenden und Berufsschulen
  • die allgemeine Entwicklung des Bewegungsmangels in Beruf und Freizeit

Planungsgrundlage waren die Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in den Gemeinden. Danach ergab sich 1960 ein Gesamtbedarf von 127 Millionen m² für Kinderspielplätze, Sportplätze, Sporthallen, Hallen- und Freibäder.

In einem 15-Jahre-Programm bis 1975 wurden statt der ursprünglich veranschlagten 6,3 Milliarden DM insgesamt 17,4 Mrd DM für die Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur aufgebracht. Davon entfielen auf die Städte und Gemeinden etwa 63 % der Gesamtaufwendungen. 1984 veröffentlichte der Deutsche Sportbund (DSB) im „3. Memorandum zum Goldenen Plan“ weitere Bedarfsrichtwerte für Sportanlagen. Von 1976 bis 1992 wurden noch einmal rund 20 Mrd DM in Sportstätten investiert.

Der Goldene Plan mit seinen Richtlinien wurde zur allgemein anerkannten Grundlage für die Sportstättenleitplanung. Auch am internationalen Standard gemessen konnte so eine gute Sportstätteninfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden.

1992 wurde mit dem Goldenen Plan Ost, ein gleichartiges 15-Jahres-Programm für die neuen Bundesländer vom DSB verabschiedet.

Die seinerzeitige Situation des Sports nach der Wiedervereinigung im Beitrittsgebiet war gekennzeichnet durch

  • Erfordernis des Aufbaus neuer demokratischer Vereins- und Verbandsstrukturen
  • nicht mehr verfügbare Trainer und Übungsleiter
  • fehlende Finanzmittel für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
  • Schließung von Sportstätten wegen fehlender Mittel für Folgekosten und Instandsetzungen
  • Überführung von Sportstätten der volkseigenen Betriebe und staatlichen Organe der DDR in kommunales Eigentum
  • nicht mehr zur Verfügung stehende Sportstätten

Gefördert wurde in der Folge der Neubau, die Erweiterung und der Umbau von Sportstätten, einschließlich der Erstausstattung mit Sportgeräten.

Nach der geltenden Förderrichtlinie[1] waren entsprechende Mittel beim zuständigen Landesverwaltungsamt zu beantragen.

In Brandenburg wurde nach Ende des Bundesprogrammes „Goldener Plan Ost“ die Fortführung des Sonderförderprogramms aus DDR-Parteienvermögen für die Jahre 2010 bis 2013 beschlossen. Gefördert wird die Sportinfrastruktur von Vereinen in den städtischen Regionen[2].

Quelle

  • Goldener Plan Ost. Hrsg. Deutscher Sportbund (DSB) 1992. Sb 67 Verlags-GmbH Köln 1992.

Einzelnachweis

  1. Förderrichtlinie des Bundesministeriums des Innern für die Gewährung von Zuwendungen aus Bundesmitteln zur Errichtung von Sportstätten für den Breitensport in den neuen Ländern und im ehemaligen Ostteil Berlins (Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“, GPO) vom 1. Juli 1999
  2. http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.170763.de

Weblinks


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