Greifautomat

Greifautomat
Greifautomat mit Kuscheltieren

Ein Greifautomat (kurz: Greifer) oder Spielzeugautomat ist ein Verkaufsautomat, der nach Münzeinwurf ein kleines Spielzeug, wie Murmeln oder Plüschtiere ausgibt. Es gibt auch Greifautomaten für Schmuck wie Armbanduhren und Ringe sowie für Süßigkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Funktion

Links ist der Greifer bei diesem Ufo-Catcher
Verkaufsautomat

Der Greifautomat funktioniert nach dem einfachen Prinzip aller Verkaufsautomaten. Mit dem Geldeinwurf wird im Gerät die Münze nach einigen Kriterien auf Echtheit geprüft. Danach betätigt die fallende Münze eine Mechanik, die die Freigabe des gewählten Produktes ermöglicht. Im Allgemeinen fällt das freigegebene Produkt in ein herausziehbares Ausgabekästchen, so dass hierbei der Geldeinwurf im störungsfreien Fall zu einer Warenübergabe führt.

Spielautomat

In Abwandlung dazu gibt es Spielautomaten, bei denen Spielzeuge durch Geschicklichkeit gewonnen werden können. Mittels eines Greifarms, der oft nur horizontal oder vertikal bewegt werden kann, lassen sich Spielzeuge aus einem Behälter anzielen. Ist die Bewegung erfolgt, so senkt sich der Arm ab und greift zu. Anschließend bewegt er sich über den Ausgabeschacht und öffnet sich. Zumeist sind Kuscheltiere in diesen Automaten hinterlegt. Der Greifarm, kann manuell bedienbar sein, „greift“ aber meist nur sehr locker zu, sodass auch Fehlgriffe bei schlechter Vorwahl der Greifarmstellung möglich sind.

Der erste Greifer, hauptsächlich zum Angeln von Süßigkeiten, war 1965 der Crown 602 von Taito.

Glücksspiel

Die Ausgabe nach Geldeinwurf ist am Spielautomat nicht garantiert. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Cottbus zur Feststellung von Plüschtiergreif-Automaten als Glücksspiel, wird festgestellt, „bei einem Plüschtiergreifer [handelt] es sich nicht um einen Warenverkaufsautomaten, dessen Funktionsweise durch Angebot, Annahme und Warenausgabe bestimmt wird, sondern […] um ein Spielgerät, […] da der Automat das eingeworfene Geld auch dann behält, wenn es nicht gelingt die ausgewählte Ware in den Auswurfschacht zu befördern.“ ([1])

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://technolex-anwaelte.de/index.php?id=43&news_id=345&bpid=45&cat1=10&cat2=47&cat3=48

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