- Spielautomat
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Ein Spielautomat ist ein mechanisches oder elektronisches Gerät, das einen Spielverlauf bietet, der durch Zufall und/oder Betätigungen des oder der Mitspieler bestimmt wird. Mit dem Begriff Spielautomaten werden in Deutschland meist Geldspielgeräte im Sinne des § 33c der Gewerbeordnung (GewO) bezeichnet, wie sie in Gaststätten und Spielhallen aufgestellt werden dürfen. Allerdings wird die Begriffsbedeutung teilweise auch weiter gefasst:
- Einarmige Banditen, wie sie mit deutlich höheren Einsatzmöglichkeiten und Gewinnchancen in Spielcasinos betrieben werden.
- Unterhaltungsautomaten ohne Geldgewinnmöglichkeit wie
- Eine Kombination von Verkaufsautomat und Glücksspiel sind Spielzeugautomaten.
Motiv zum Spielen sind Unterhaltung und Hoffnung auf einen Gewinn. Kommerzielle Nutznießer des Automaten sind in der Regel der Betreiber sowie der Staat, der – sofern es sich um legal aufgestellte Geräte handelt – einen nicht unbeträchtlichen Teil des Gewinnes als Vergnügungs- und Umsatzsteuer erhält.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Regelung in Deutschland
Zum Verbraucherschutz und zur Eindämmung des pathologischen Spiels (Spielabhängigkeit oder Spielsucht) unterliegen Geldspielgeräte genauen gesetzlichen Vorschriften, die in der Gewerbeordnung sowie der Spielverordnung geregelt sind:
- Eine Aufstellung von Geldspielgeräten ist nur in Gaststätten und Spielhallen erlaubt, wobei die Maximalzahl 3 bzw. 12 pro Aufstellort beträgt.
- In Spielhallen ist ein Alkoholausschank nicht erlaubt.
- Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein Spielen an Automaten untersagt (für Spielhallen besteht darüber hinaus gemäß Jugendschutzgesetz ein Zutrittsverbot).
- Geregelt sind Höchstgewinn, -einsatz und das Zeitintervall dazwischen (Dauer eines „Spiels“): zulässig sind z.B. in 5 Sekunden 0,20 € Einsatz und 2 € Gewinn.
- Der Verlust pro Stunde, d.h. der die Gewinne übersteigende Einsatz, darf pro Stunde höchstens 80 € betragen.
- Der Gewinn pro Stunde darf nach Abzug der Einsätze nicht 500 € übersteigen.
- Der durchschnittliche Verlust pro Stunde ist auf höchstens 33 € begrenzt.
- Die die Automaten betreffenden Parameter werden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) im Rahmen einer Bauartzulassung geprüft[1].
- Geldspielgeräte müssen alle 2 Jahre durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder einer von der PTB dafür zugelassenen Stelle, wie derzeit z.B. dem TÜV Rheinland, überprüft werden.
Die aktuelle Fassung der Spielverordnung ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Ziel der Bundesregierung in ihrer Funktion als Verordnungsgeber war es, „auch eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (slot machines), und dem gewerblichen "kleinen" Spiel“[2] zu ziehen. So gibt es in Spielcasinos Slot Machines, bei denen pro 3-Sekunden-Spiel Einsätze von 50 € und Gewinne von 50.000 € möglich sind[3]. Verluste in Höhe von 40.000 € von einem Spieler an einem Abend an Casino-Slots sind dokumentiert.[4][5]
Kritisiert wurde die Änderung der Spielverordnung durch den damaligen, auch für Spielbanken zuständigen, baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus: „Man wollte die Möglichkeit geben, dass die Automatenindustrie eben hier tatsächlich bessere Geschäfte macht.“[6]
Die Einnahmen aus Geldspielgeräten unterliegen außer den üblichen Steuern (Umsatzsteuer und Ertragssteuer) außerhalb von Bayern der (kommunalen) Vergnügungssteuer. Ilona Füchtenschnieder vom Verband Glücksspielsucht sagt dazu: „Die Vergnügungssteuer wird ja pro Gerät auch erhoben und die Kommunen sind die Nutznießer. Und je mehr Geräte und je mehr Spielhallen es in der Kommune gibt, desto höher sind natürlich auch die Einnahmen aus dieser Quelle.“[7]
Die Gesamtzahl der in Deutschland aufgestellten Geldspielgeräte betrug 2010 insgesamt 236.000 Geräte. In den 15 Jahren zuvor bewegte sich die Zahl zwischen 245.000 (im Jahr 1995) und 183.000 (im Jahr 2005). In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die 64.300 (1995) beziehungsweise 82.300 (2005) Spielautomaten[8], die seit 2006 nach § 6a der novellierten Spielverordnung nicht mehr betrieben werden dürfen, weil sie zwar nicht die Möglichkeit eines Geldgewinns, wohl aber die Möglichkeit des Gewinns von mehr als 6 Freispielen boten.
Geschichte
Der erste Geldspielautomat war 1889 die Black Cat der Brüder Caille. Zur gleichen Zeit erfand Charles Fey ein 3-Walzen-Gerät, welches unter der Bezeichnung Einarmiger Bandit bekannt wurde. Der von Charles Fey entwickelte Automat namens Liberty Bell war so erfolgreich, dass er oft von Konkurrenten kopiert wurde und den Grundstein für die Automaten-Industrie legte. Der Original Liberty Bell Automat befindet sich heute im Liberty Belle Saloon & Restaurant in Reno, Nevada.
Im Jahre 1907 produzierte Herbert Mills aus Chicago den Automaten Operator Bell, der ab 1908 serienmäßig produziert und in Tabakläden, Kneipen, Bowlinghallen, Bordellen und Rasiergeschäften aufgestellt wurde. Alle in den folgenden Jahrzehnten entwickelten Automaten folgten in ihrem Aufbau dem Prinzip der Bell-Automaten von Charley Fey und Herbert Mills. 1963 gelang es dem amerikanischen Automatenhersteller Bally Technologies, einen vollständig elektro-mechanisch betriebenen Automaten zu entwickeln; er hieß Money Honey. In der Folge entwickelte und baute man technisch immer ausgereiftere Automaten, die heute ausschließlich elektronisch betrieben werden.
Die im deutschsprachigen Raum am häufigsten anzutreffenden Spielautomaten sind Merkur-Automaten (produziert von der Gauselmann Gruppe) sowie Novoline- und Novostar-Automaten von Novomatic.
Im Jahr 1990 wurden die ersten Online-Casinos veröffentlicht und bieten seitdem auch Online-Spielautomaten an.
Hersteller
- Gauselmann Gruppe (Merkur)
- NSM-Löwen
- Bally Wulff
- Crown Technologies
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Geregelt in einer Technischen Richtlinie der PTB (online)
- ↑ Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, Bundesratsdrucksache 0655/05 vom 30. August 2005
- ↑ Informationsblatt „Spielerschutz“, Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)
- ↑ Uwe Schneider: Ex-KI.KA-Manager in Fußfesseln vor Gericht, Bild-Online, 06. Juni 2011
- ↑ Eike Kellermann: Casino Erfurt: „Da ist Gefahr im Verzug“, Südthüringer Zeitung, 15. Oktober 2011 (online)
- ↑ Glückspielmonopol - Rien ne va plus, Pressemitteilung von Oddscompany Sportwetten GmbH vom 13. April 2007
- ↑ Panorama, Das Erste, Sendung vom 10. August 2006, zitiert nach Wortprotokoll auf www.forum-gluecksspielsucht.de
- ↑ Hans-Günther Vieweg: Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2010 und Ausblick 2011, ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, S. 16 (online)
Weblinks
Commons: Spielautomaten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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