- Gut Kaltenbrunn
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Gut Kaltenbrunn liegt am Nordende des Tegernsees auf dem Gemeindegebiet von Gmund am Tegernsee. Gut Kaltenbrunn ist im Flächennutzungsplan als Baudenkmal verzeichnet, der Turmhügel der Burg Ebertshausen ist als Naturdenkmal geschützt. Außerdem sind der mittelalterliche Turmhügel und die mittelalterliche Vorgängerbauten von Gut Kaltenbrunn als Bodendenkmal geschützt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Ursprünglich befand sich der Grund im Besitz des Klosters Tegernsee.[1] Erster nachweisbarer privater Grundbesitzer des Gutsgrundes in direkter Nachbarschaft der Burg Ebertshausen ist 1346 ein „Puchmair“.[1] Seinen Namen erhielt das Gut Kaltenbrunn von einer 1411 zugezogenen Bauernfamilie aus Kaltenpronn, welche den Grund über mehrere Generationen bewirtschaftete.[1] Unter Abt Gregor I. kaufte 1777 das Kloster Tegernsee das Gut zurück.[1] Im Zuge der Säkularisation wurde das Gut Kaltenbrunn 1803 an den Jägerbauern aus Warngau veräußert.[1] Der Kaufpreis von 11.000 Gulden lag deutlich unter dem damaligen Marktwert des Gutes.[1] Auf Drängen von Königin Auguste erwarb König Max I. Joseph am 1. Mai 1821 das Gut für 44.000 Gulden.[1] 1825 erbte Karl von Bayern das Gut. 1875 erbte dessen Neffe Herzog Carl Theodor in Bayern Kaltenbrunn, bevor 1909 dessen ältester Sohn Herzog Ludwig Wilhelm in Bayern den Gebäudekomplex und das Grundstück übernahm.[1] Erst 1960 endete die über Jahrhunderte währende Rinderzucht in Kaltenbrunn und wurde durch einen Reitclub ersetzt.[1] Nach dem Tode von Herzog Ludwig Wilhelm erbte Max Emanuel Herzog in Bayern das Gut Kaltenbrunn, der es 1975 an die Schörghuber Unternehmensgruppe veräußerte.[2] Pläne, das Gut Kaltenbrunn zu einem Hotel zu erweitern scheiterten, da ein eigens für den Bau eins Fünf-Sterne-Hotels der gehobenen Kategorie mit Wellnessangeboten, Räumlichkeiten für Tagungen, Seminare, Familienfeiern und Kulturveranstaltungen aufgestellte Bebauungsplan der Gemeinde Gmund vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen Missachtung der Belange des Denkmalschutzes für nichtig erklärt wurde.[3] Seit der Urteilsverkündung wurden keine weiteren Pläne für das Gut Kaltenbrunn bekannt.
Baubestand
Bei Gut Kaltenbrunn handelt es sich um einen Vierseithof, der in der Anlage im 15. Jahrhundert entstanden ist.[4] Die vier Gebäude des Hofes stehen sowohl als Ensemble als auch einzeln unter Denkmalschutz.[4] Das ehemalige Herrenhaus bzw. Königshaus mit anschließendem Salettl liegt im Osten und wurde zuletzt als Gasthaus genutzt.[3][4] Die anderen drei Gebäude sind seit 1975 ungenutzt.[3] Das südliche gelegene Wirtschaftsgebäude ist das ehemalige Gesindehaus, einen zweigeschossigen Schopfwalmdachbau mit Giebellaube und Glockenständer, das um 1825 errichtet wurde und das im Kern aus dem 14 Jahrhundert stammt.[3][4] Im Westen liegt ein ehemaliger Rinderstall in Form eines zweigeschossigen Flachsatteldachbaus, der 1878 bezogen wurde.[3][4] Das nördliche Wirtschaftsgebäude wurde um 1825 in Form eines zweigeschossigen Halbwalmdachbaus errichtetet und als Pferdestall genutzt.[3][4] An diesem nördlichen Gebäude findet sich in Form eines östlich hakenförmig angebauten Schopfwalmdachanbaus die ehemalige Wagenremise.[3][4]
Kontroverse um Errichtung einer Hotelanlage
Im Jahr 2001 begann auf Anregung des Gmunder Bürgermeisters Georg von Preysing Stefan Schörghuber mit der Planung eines Hotelkomplexes.[5] Nach kontroversen Diskussionen inklusive eines Bürgerentscheides wurde am 25. März 2004 ein Bebauungsplan der Gemeinde Gmund öffentlich bekannt gemacht, der die Errichtung der Hotelanlage ermöglichen sollte.[3] Das Planungsgebiet der Hotelanlage lag im Landschaftsschutzgebiet „Tegernsee und Umgebung“.[3] Am 22. Januar 2004 nahm der Landkreis Miesbach das Gebiet aus der Landschaftsschutzverordnung aus, um den Bau einer Hotellanlage zu ermöglichen.[3] Am 12. September 2007 wurde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Gmund eingereicht.[3] Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte am 22. Juli 2008 (Vf. 11-VII-07), dass der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 40 „Gut Kaltenbrunn“ der Gemeinde Gmund am Tegernsee vom 9. Dezember 2003 gegen Art. 118 Abs. 1 BV verstößt und deshalb nichtig ist.[3] In der Urteilsbegründung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs heißt es unter Anderem: „Der Bebauungsplan „Gut Kaltenbrunn“ missachtet die Belange des Denkmalschutzes (Art. 141 Abs. 2 BV, § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 5 BauGB 1998) in sachlich schlechthin nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit unter Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV.“.[3]
Weblinks
- bayern.verfassungsgerichtshof.de: Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Vf. 11-VII-07)
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i Hans Halmbacher: Das Tegernseer Tal in historischen Bildern und Ortsgeschichten der Talgemeinden. Fuchs-Druck, Hausham. Seite 60-61.
- ↑ sueddeutsche.de: Luxushotel am Tegernsee - Investor Schörghuber unterliegt Denkmalschützern - Bayern - sueddeutsche.de, Zugriff am 13. Oktober 2011
- ↑ a b c d e f g h i j k l m bayern.verfassungsgerichtshof.de: Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Vf. 11-VII-07, Zugriff am 12. Oktober 2011
- ↑ a b c d e f g geodaten.bayern.de: Bayerisches Landesamt für Denkmalschutz - Fachinformationen, Zugriff am 13. Oktober 2011
- ↑ schutzgemeinschaft-tegernseer-tal.de: Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal e.V., Zugriff am 12. Oktober 2011
47.74476682694411.722251212778750Koordinaten: 47° 44′ 41″ N, 11° 43′ 20″ OKategorien:- Baudenkmal im Landkreis Miesbach
- Denkmalgeschütztes Ensemble in Bayern
- Bauwerk im Landkreis Miesbach
- Gmund am Tegernsee
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