Komtur (Amt)

Komtur (Amt)

Der Komtur (auch Kommentur; lateinisch commendator - Befehlshaber) war eine Amtsbezeichnung der geistlichen Ritterorden. Der Komtur war der Leiter und Verwalter einer Ordensniederlassung, der sogenannten Kommende (auch Komturei), und damit Statthalter des Groß- bzw. Hochmeisters. Ihm unterstanden die Güter der Kommende.

Mehrere Kommenden bildeten eine Ballei (Ordensprovinz), der ein Bailli bzw. Landkomtur (commendator provincialis) vorgesetzt war.

Aufgaben

Der Komtur übte neben der Vermögensverwaltung auch alle Befugnisse der Obrigkeit, wie Landverleihung, Steuerwesen und Gerichtsbarkeit aus.

Im Johanniterorden war der Komtur weltlicher und geistlicher Vorgesetzter der Ordensbrüder und Diener sowie der Priester jener Kirchen, deren Patronat er besaß. Der Komtur besetzte die Pfarrämter seiner Komturei, besaß meist selbst aber nicht die Priesterweihe. Er wurde ausschließlich vom Großprior oder Prior berufen und nicht, wie in einigen anderen Ordensgemeinschaften, von den Ordensbrüdern gewählt.[1]

Einzelnachweise

  1. Zeitschrift Johanniter Heft 2/2007

Weblinks


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