- Heinrich Sievers
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Johann Daniel Heinrich Sievers (* 27. Februar 1848 in Hildesheim; † 4. Oktober 1918 in Leipzig) war Senatspräsident am Reichsgericht.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Mitte Juli 1870 wurde Sievers vereidigt und in den Staatsdienst einer Hansestadt eingestellt. 1876 ergriff er zunächst den Beruf des Rechtsanwalts. Er war lange Jahre in Bremen tätig.[1] 1879 wurde er Regierungsanwalt. 1892 ernannt man ihn zum Oberlandesgerichtsrat, 1896 kam er auf Vorschlag der Hansestädte an das Reichsgericht. 1912 wurde er Präsident des II. Zivilsenat des Reichsgerichts. Er verstarb im Amt. Dr. Sievers war Führer der sächsischen Nationalliberalen.[2]
Werke (Auswahl)
- "Duplikate und Kopien von Wechseln nach Englischem Recht : Ein Rechtsfall", Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handels- und Wechselrechts, Neue Folge Band 22 = Band 47 (1887), S. 45.
- "Was ändert das neue Handelsgesetzbuch im Seerechte?" Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 2 (1897), Sp. 289.
- "Empfiehlt es sich, die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft genauer zu bestimmen?" Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 11 (1906), Sp. 901.
Einzelnachweise
- ↑ Hubert Wania: "15 Jahre Bremen: 1906-1920", Bremen 1930 (Neudruck 2010), S. 201.
- ↑ Verband der deutschen Akademien (Hrsg.): "Deutsches Biographisches Jahrbuch", Band 2, Berlin/Leipzig 1928, S. 705.
Quelle
- Adolf Lobe: „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929“, Berlin 1929, S. 345.
- Richard Mansfeld: „† Heinrich Sievers.“ Nachruf in der Deutschen Juristen-Zeitung, Jahrgang 23 (1918), Sp. 686.
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