- Catchall
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Als Catch-all (auch Catch-all-Weiterleitung) wird eine Mailweiterleitung und/oder eine damit verbundene Mailbox bezeichnet, in der alle E-Mails, die an eine Domain gehen, zusammenlaufen, deren E-Mail-Adresse nicht existiert.
Ist zum Beispiel auf einem Server eine Catch-all-Weiterleitung für die Domain foobar.xy eingerichtet, und eine E-Mail an beispiel@foobar.xy geht auf dem Server ein, läuft diese E-Mail direkt in eine Mailbox, auch wenn die E-Mail-Adresse dem Server/MTA nicht bekannt ist. Kurz gesagt: Alle E-Mails an E-Mail-Adressen @foobar.xy, also *@foobar.xy, laufen in der gleichen Mailbox zusammen.
Ist eine Catch-all-Funktion für eine Internetdomain eingerichtet, hat dies zur Folge, dass jedwede als Sublevel-Domain eingegebene Zeichenfolge auf einen bestimmten Host, etwa die Secondlevel-Domain weitergeleitet wird. Das besondere an der Catch-all-Funktion ist, dass obwohl die Sublevel-Domain physisch nicht existent ist, eine Weiterleitung auf einen eingerichteten Host stattfindet, unabhängig davon, welche Zeichenfolge als Subdomain eingeben wird. Bsp: Für die Domain „catchall.de“ ist eine Catch-all-Funktion eingerichtet. Der User gibt „xyz.catchall.de“ in seinen Browser ein. Es erfolgt ein Weiterleitung auf „catchall.de“, obwohl es die Subdomain „xyz“ nicht gibt.
Allerdings ist Vorsicht bei der Verwendung einer Catch-all-Funktion geboten. Es können Markenrechte durch die Weiterleitung verletzt werden. Dies wird für den Fall anzunehmen sein, dass die Secondlevel-Domain rein beschreibend ist (zum Beispiel „warenhaus.de“) und bei der Eingabe einer geschützten Bezeichnung eine Weiterleitung auf die Seite des Domaininhabers erfolgt (zum Beispiel „quelle.warenhaus.de“). Da der Internetnutzer nicht weiß, dass jedwede Zeichenfolge weitergeleitet wird, wird er davon ausgehen, dass das Unternehmen Quelle unter der Domain „warenhaus.de“ Produkte anbietet oder zumindest wirtschaftlich verbunden ist. Dies kann bereits zur Annahme einer Markenverletzung genügen. Entsprechend haben deutsche Gerichte im Hinblick auf eine Namensverletzung entschieden. In Österreich hat der OGH die Catch-all-Funktion zwar nicht als Markenverletzung eingestuft, jedoch die Wettbewerbswidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Kanalisierung von Kundenströmen angenommen. Eine Übersicht über die markenrechtliche Beurteilung findet sich bei Maassen/Psczolla in MarkenR 07/08 2006, S. 304–309.
Nicht nur für Secondlevel-Domains gibt es solche Catch-all-Funktionen. So werden zum Beispiel alle unbekannten .cm-Domains (Kamerun) auf „agoga.com“ weitergeleitet.
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