- Musikinstrumentenversicherung
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Die Musikinstrumentenversicherung ist eine Sachversicherung, die den Besitzer gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung des versicherten Musikinstruments schützt. Versichert sind alle Schäden, die im Versicherungszeitraum auftreten können (Allgefahrendeckung). Dazu zählen etwa Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Raub, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse. Die von der Musikinstrumentenversicherung abgedeckten Schäden gehen über die Gefahrenabdeckung der Hausratversicherung hinaus, die Musikinstrumente nur absichert, wenn diese zu Hause lagern und nicht gespielt werden.[1]
Versichert wird der Zeit- oder Neuwert des Instruments, wobei der Neuwert geschätzt und gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden muss. Die Versicherung des Zeitwerts deckt den Wert des Instruments zum Zeitpunkt des Schadenfalls ab und sollte daher alle zwei Jahre von einem Instrumentenbauer oder -händler neu bestimmt werden.
Der jährliche Versicherungsbeitrag ist abhängig von der Versicherungssumme (dem Zeit- oder Neuwert des versicherten Instruments), aus der sich der Beitragssatz berechnet und verringert sich bei steigender Versicherungssumme.[2]
Der Geltungsbereich einer Musikinstrumentenversicherung erstreckt sich auf Deutschland und auf bis zu sechs Wochen ununterbrochene weltweite Reisen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
- ↑ Richtwert der Versicherungsbeiträge Beitrag von FinanceScout24
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