- Versicherungssumme
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Als Versicherungssumme bezeichnet man im Versicherungsrecht den Betrag, der durch eine Versicherungspolice im Höchstfall abgedeckt ist.
Im Bereich der Schadenversicherung spricht man von der Deckungssumme. Schäden werden also nur bis zu dieser Höhe vom Versicherer reguliert. Reicht die Deckungssumme nicht aus, spricht man von einer Unterversicherung.
Bei Lebensversicherungen bezeichnet die Versicherungssumme den Betrag, zu dessen Leistung im Versicherungsfall sich der Versicherer mit Vertragsabschluss verpflichtet hat. Die tatsächliche Versicherungsleistung umfasst neben der Versicherungssumme außerdem noch die Überschussbeteiligung.
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