International Financial Reporting Standard for small and medium-sized entities

International Financial Reporting Standard for small and medium-sized entities

Der International Financial Reporting Standard for small and medium-sized entities (IFRS for SMEs) ist ein Rechnungslegungstandard des IASB, der die Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) regelt. Der Standard wurde am 9. Juli 2009 veröffentlicht und ist am Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten.

Es handelt sich um einen eigenständigen Standard ("stand-alone"), der auf den vollen International Financial Reporting Standards (IFRS) basiert. Rechnungslegungsvorschriften zur Bilanzierung und Bewertung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen wurden vereinfacht, nichtrelevante Themengebiete weggelassen und die Anzahl der vorgeschriebenen Anhangangaben reduziert.

Inhaltsverzeichnis

Anwendungsbereich

Unter den Anwendungsbereich fallen Unternehmen, die nicht zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtet sind. Ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen fällt damit nicht in den Anwendungsbereich. Unternehmen, die Vermögen von Kunden verwalten, wie z.B. Banken und Versicherungen können die IFRS for SMEs ebenfalls nicht anwenden.

Eine abschließende Definition, welche Unternehmen als klein oder mittelgroß einzustufen sind, trifft der IASB nicht. Diese Qualifizierung wird jeweils auf nationaler Ebene von den Gesetzgebern der jeweiligen Staaten getroffen.

Der IASB geht davon aus, dass weltweit für etwa 95% aller Unternehmen nicht die vollen IAS/IFRS, sondern die IFRS for SMEs maßgeblich sein werden. Im Gegensatz zu den vollen IFRS ist eine Anerkennung des Standards ("endorsement") durch die Europäische Kommission nicht erforderlich. Die nationalen Gesetzgeber entscheiden unmittelbar, ob sie den Standard anwenden werden.

Deutschland

Für Deutschland ist keine Übernahme des Standards geplant. Durch das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) hat der Gesetzgeber eine eigenständige Vorgehensweise zur Rechnungslegung von kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Der Standard kann auf freiwilliger Basis zusätzlich zum handelsrechtlichen Einzelabschluss angewendet werden.

Ziel

Der Standard soll den Bedürfnissen und Anforderungen der KMU und deren Nutzern Rechnung tragen. Es soll eine bessere Vergleichbarkeit von internationalen Jahresabschlüssen erreicht werden. Das Vertrauen der Nutzer in die Rechnungslegung der KMUs soll dadurch gestärkt werden. Darüber hinaus soll eine Kostenreduzierung erreicht werden, da ein einheitlicher internationaler Standard zahlreiche nationale Vorschriften ersetzt.[1]

Historie

Die Entwicklung des Standards erstreckte sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Beginn der IASB Beratungen begann im Juli 2003. Der englischsprachige Entwurf wurde im Februar 2007 verabschiedet. Die deutsche Übersetzung wurde im Juni 2007 veröffentlicht. Ab Juni 2007 wurde der Standard versuchsweise von 116 Gesellschaften aus 20 Ländern angewendet. Nachfolgend wurden die Erkenntnisse aus der versuchsweisen Anwendung und aus den eingereichten Stellungnahmen der Fachverbände in den Standard eingearbeitet. Die endgültige Verabschiedung erfolgte im Juli 2009.[2]

Aufbau des Standards

Der Standard ist in 35 Kapitel unterteilt und umfasst 231 Seiten. Im folgenden werden die jeweiligen Kapitel des Standards den jeweiligen IAS/IFRS gegenübergestellt, aus deren Grundprinzipien sie abgeleitet worden sind.

Kapitel Quelle
1 Anwendungsbereich n.A.
2 Konzepte und grundlegende Prinzipien IASB Framework, IAS 1: Darstellung des Abschlusses
3 Darstellung von Abschlüssen IAS 1: Darstellung des Abschlusses
4 Bilanz IAS 1: Darstellung des Abschlusses
5 Gewinn- und Verlustrechnung IAS 1: Darstellung des Abschlusses
6 Aufstellung über die Veränderung des Eigenkapitals und Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen IAS 1: Darstellung des Abschlusses
7 Kapitalflussrechnungen IAS 7: Kapitalflussrechnungen
8 Anhang IAS 1: Darstellung des Abschlusses
9 Konzern- und separate Einzelabschlüsse IAS 27: Konzern- und separate Einzelabschlüsse
10 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungen und Fehler IAS 8: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
11 and 12 Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten IAS 32: Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung, IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben
13 Vorräte IAS 2: Vorräte
14 Anteile an assoziierten Unternehmen IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen
15 Anteile an Joint Ventures IAS 31: Anteile an Joint Ventures
16 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
17 Sachanlagen IAS 16: Sachanlagen
18 Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts IAS 38: Immaterielle Vermögenswerte
19 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse
20 Leasingverhältnisse IAS 17: Leasingverhältnisse
21 Rückstellungen und Eventualposten IAS 37: Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
22 Schulden und Eigenkapital IAS 1: Darstellung des Abschlusses, IAS 32: Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung
23 Erträge IAS 11: Fertigungsaufträge, IAS 18: Erträge
24 Zuwendungen der öffentlichen Hand IAS 20: Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
25 Fremdkapitalkosten IAS 23: Fremdkapitalkosten
26 Anteilsbasierte Vergütung IFRS 2: Aktienbasierte Vergütung
27 Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte IAS 2: Vorräte; IAS 36: Wertminderung von Vermögenswerten
28 Leistungen an Arbeitnehmer IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer
29 Ertragsteuern IAS 12: Ertragsteuern
30 Fremdwährungsumrechnung IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse
31 Rechnungslegung in Hochinflationsländern IAS 29: Rechnungslegung in Hochinflationsländern
32 Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode IAS 10: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
33 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen IAS 24: Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
34 Branchenspezifische Vorschriften IAS 41: Landwirtschaft; IFRS 6: Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen
35 Übergangsregelungen IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

Unterschiede im Vergleich zu den vollen IFRS

Die wichtigsten Unterschiede im Vergleich zu den vollen IFRS lassen sich in fünf Bereiche unterteilen:

  • Einige Themengebiete der vollen IFRS entfallen, da sie in der Regel für KMUs nicht relevant sind. Dies betrifft das Ergebnis je Aktie, die Zwischenberichterstattung, die Segmentberichterstattung, und die besondere Bilanzierung für zum Verkauf gehaltene Vermögenswerte.
  • Einige Wahlrechte der vollen IFRS sind für die IFRS for SMEs nicht zulässig. (Beispiele: kein Wahlrecht zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten, kein Wahlrecht zur Anwendung der Neubewertungsmethode für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, kein Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung für Joint Ventures, weniger Wahlrechte bei der Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand)
  • Vereinfachung von zahlreichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. (Beispiele: Bei Vorliegen bestimmter Bedingungen werden Finanzinstrumente mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Liegen diese Bedingungen nicht vor, erfolgt die Bewertung erfolgswirksam zum Zeitwert. Ein Verweis auf IAS 39 bietet Unternehmen allerdings die Möglichkeit, anstelle der vereinfachten Vorschriften IAS 39 anzuwenden. Goodwill und andere Vermögenswerte mit nicht befristeter Lebensdauer sind über einen maximalen Zeitraum von zehn Jahren abzuschreiben. Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures können grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet werden)
  • Es sind deutlich weniger Anhangsangaben erforderlich.
  • Änderungen des Standards sollen nur alle drei Jahre erfolgen.

Online Zugang zum Standard

Der IFRS for SMEs steht auf der Seite des IASB kostenlos zum Download bereit. Dafür ist eine Registrierung sowie die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen erforderlich.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Presseerklärung des IASB
  2. Faktenblatt des IASB
  3. Online zugang zum IFRS for SMEs auf der Seite des IASB

Weblinks

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