- Kapitalmarktorientiertes Unternehmen
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Nach deutschem Recht besteht die Kapitalmarktorientierung eines Unternehmens darin,
- einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere in Anspruch zu nehmen oder
- die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt zu haben.
Wertpapiere werden durch § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG definiert:
„Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind,
- Aktien
- mit Aktien vergleichbare Anlagewerte und Zertifikate, die Aktien vertreten, sowie
- Schuldtitel, insbesondere Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen
einschließlich Genussscheine, Optionsscheine und Zertifikate, die Schuldtitel vertreten, wenn sie an einem Markt gehandelt werden können. Wertpapiere sind auch Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden.“
Bedeutung
- Verweise im § 264d HGB
- Verweise im § 315a HGB
- Verweise in EG-Richtlinien
- Verweise in IAS/IFRS
Weblinks
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