Inzidente Prüfung (Recht)

Inzidente Prüfung (Recht)

Eine inzidente Prüfung ist eine juristischen Prüfung eines Sachverhaltes, bei der eine Rechtsfrage innerhalb einer anderen Rechtsfrage zu klären ist.

So ist zum Beispiel im Strafrecht bei der Prüfung, ob sich ein Anstifter der Teilnahme an einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Tat (Haupttat) strafbar gemacht hat, nicht nur alleine die Strafbarkeit des Anstifters zu betrachten, sondern auch die Haupttat an sich. Denn ohne strafbare Haupttat ist keine Anstiftung möglich. Im Verwaltungsrecht spielt die inzidente Normenkontrolle eine gewisse Rolle, etwa wenn bei der Frage nach der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts die Nichtigkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm zu prüfen ist, auf die sich der Verwaltungsakt stützt.

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