Irreführende Werbung

Irreführende Werbung

Irreführende Werbung ist laut § 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine geschäftliche Handlung, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält. Vergleichende Werbung ist nur insofern erlaubt, so lange keine Verwechslungsgefahr besteht. Eine Werbung mit Preisherabsetzungen ist ebenfalls irreführend, wenn er zuvor nur für kurze Zeit erhöht war.

Im deutschen Lebensmittelrecht gilt laut § 11 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz zusätzlich zum Verbot irreführender Werbung ein Verbot für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • irreführende Werbung — objektiv falsche oder/und subjektiv falsch interpretierbare Werbeaussagen. I.W. ist ⇡ unlauterer Wettbewerb und wird durch § 5 UWG untersagt, ferner durch zahlreiche spezialgesetzliche Vorschriften (§ 8 AMG, § 7 II EichG, §§ 3 f. HWG, §§ 17, 18,… …   Lexikon der Economics

  • irreführende Angaben — ⇡ irreführende Werbung …   Lexikon der Economics

  • Werbung — Gebäudefläche als Bildschirm für animierte Leuchtwerbung (Piccadilly Circus, London, 2006) …   Deutsch Wikipedia

  • Werbung — von Professor Dr. Wilfried Leven I. Begriff und Arten Unter Werbung versteht man die versuchte Meinungsbeeinflussung von ausgewählten Personengruppen durch besondere Kommunikationsmittel im Hinblick auf jeden beliebigen Gegenstand. Kommerzielle… …   Lexikon der Economics

  • Werbung — Werbebanner; Annonce; Reklame; Anzeige; Spot; Werbespot; Werbefilm * * * Wer|bung [ vɛrbʊŋ], die; , en: 1. a) <ohne Plural> Gesamtheit aller werbenden (a) Maßnahmen …   Universal-Lexikon

  • unlautere Werbung — gemäß UWG unzulässige Werbung (⇡ unlauterer Wettbewerb). Zur Sicherung des Wettbewerbs sowie zum Schutze der Mitbewerber und Verbraucher werden Werbeaktivitäten Beschränkungen des UWG unterworfen. V.a. die Generalklausel des § 3 UWG (⇡… …   Lexikon der Economics

  • Superlativ-Werbung — häufig angewandtes Mittel im Rahmen der Werbung, um – meist durch einen übertreibenden ⇡ Slogan („... ist... der Beste“) – die eigene Leistung bes. wirkungsvoll herauszustellen und den Kunden suggestiv zu beeinflussen. Zulässigkeit: Solange dabei …   Lexikon der Economics

  • Vergleichende Werbung — bedeutet, dass in einer Werbung die Leistung eines oder mehrerer Wettbewerber mit dem eigenen Angebot verglichen wird. In Deutschland ist die vergleichende Werbung seit dem 14. Juli 2000 aufgrund einer EG Richtlinie unter bestimmten Vorgaben… …   Deutsch Wikipedia

  • Alterswerbung — Werbung eines Unternehmens mit einer Altersangabe; sie ist zulässig, wenn sie wahr ist, sonst liegt ⇡ irreführende Werbung vor (§ 5 UWG). Erforderlich ist je nach Bezugnahme der Werbung (Firma, Geschäftsgegenstand) Kontinuität über die behauptete …   Lexikon der Economics

  • Lockvogelangebote — ⇡ irreführende Werbung durch Vortäuschen eines preisgünstigen Gesamtangebots, obwohl nur einzelne Waren und nicht das ganze Sortiment preisgünstig abgegeben werden, oder Vortäuschen einer ausreichenden Menge von Ware zum beworbenen Preis (Ware,… …   Lexikon der Economics

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