- Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen
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Die Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen ist eine besondere sozialtherapeutische Haftanstalt des Landes Rheinland-Pfalz.
Das Gefängnis liegt am Amtsgericht Ludwigshafen im Süden der Stadt und ist keine gewöhnliche Strafanstalt, sondern eine geschlossene sozialtherapeutische Einrichtung gemäß § 9 StVollzG. Die Justizvollzugsanstalt existiert in dieser Form seit 1972 und hat insgesamt 66 Haftplätze, davon 47 Haftplätze im geschlossenen Vollzug, zehn Haftplätze auf einer Übergangsabteilung und neun Haftplätze für Freigänger.[1]
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeit
Die Einrichtung nimmt insbesondere Gefangene auf, die wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Schutzbefohlenen oder Kranken und Hilsbedürftigen, sexuelle Nötigung oder Ausbeutung von Prostituierten) zu Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind und bereits eine gewisse Zeit in einer der übrigen Strafanstalten des Landes Rheinland-Pfalz gesessen haben. Darüber hinaus werden aber auch andere Gefangene aufgenommen, sofern die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen der Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen zu ihrer Resozialisierung angezeigt sind. Nicht aufgenommen werden dagegen „typische Betrüger“ oder Personen der organisierten Kriminalität sowie Suchtkranke. Für beide Gruppen – Sexualstraftäter und andere Kriminelle – sind jeweils 50 Prozent der Plätze vorgesehen, sodass die Klientel der Einrichtung kriminologisch gemischt ist.
Kriterien zur Aufnahme
Für sämtliche rheinland-pfälzischen Gefangenen, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind, wird die Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen routinemäßig geprüft. Gefangene können sich aber auch selbst um die Aufnahme bewerben. Folgende Aufnahmekriterien müssen erfüllt sein:
- Die voraussichtliche Behandlungszeit liegt bei mindestens 18 Monaten (ideal für eine sozialtherapeutische Behandlung ist ein Zeitraum zwischen 2 bis 4 Jahren).
- Es liegt keine Verurteilung wegen Drogenbesitzes oder Drogenhandels vor und es ist keine erhebliche Suchterkrankung vorhanden.
- Es ist kein Ausweisungs-, Auslieferungs-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig und es liegt keine vollziehbare Ausweisungsverfügung für den Geltungsbereich des StVollzG vor.
- Es gibt keine Hinweise auf das Vorliegen psychischer Störungen, bei denen eine sozialtherapeutische Behandlung kontraindiziert wäre.
Organisation
Täglich um sechs Uhr werden die Hafträume aufgeschlossen, eine Stunde später beginnt die Arbeitspflicht, die wie in allen rheinland-pfälzischen Strafanstalten auch in der Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen gilt. Nach einer Mittagspause von 11.30 bis 12 Uhr finden die psychotherapeutischen Gruppengespräche statt, die ein wichtiger Baustein in den Behandlungsmaßnahmen der Anstalt sind. Ab 13.30 Uhr ist wiederum für zwei Stunden Arbeitszeit. Die Hafträume werden um 22 Uhr geschlossen.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Konzept der Sozialtherapie www.justiz.rlp.de (abgerufen am 14. Dezember 2010).
- ↑ Konzeption Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen (abgerufen am 14. Dezember 2010).
Weblinks
- Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen beim rheinland-pfälzischen Ministerium der Justiz
Kategorien:- Justizvollzugsanstalt (Rheinland-Pfalz)
- Bauwerk in Ludwigshafen am Rhein
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