- Johannes Georg Kiehl
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Johannes Georg Kiehl (* 12. April 1851 in Jucha; † 30. September 1926) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Der Preuße wurde 1873 vereidigt. 1879 wurde er Kreisrichter und dann Amtsrichter. Zum Landrichter wurde er 1891 befördert. Im nächsten Jahr wurde er Rat. 1895 wurde Oberlandesgerichtsrat in Naumburg und 1899 Kammergerichtsrat. 1906 trat er in das Reichsgericht ein. Mai 1922 trat er in den Ruhestand. Er war Mitarbeiter im BGB-RGRK.
Werke (Auswahl)
- "Das Rücktrittsrecht des Käufers beim Genuskaufe : besprochen an einem praktischen Falle nach den Bestimmungen des Pr. A.L.R. und des Bürgerlichen Gesetzbuchs", Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Jahrgang 42 = 6.Folge Jahrgang 2 (1898), S. 591
- "Die Exmissionsklausel und das Aufrechnungsrecht des Miethers. §§ 389, 357, 554 B.G.B.", Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Jahrgang 45 = 6.Folge Jahrgang 5 (1901), S. 753.
- "Der Eintritt des sachlich Berechtigten in einen Prozess, den ein Anderer kraft der ihm zustehenden Verfügungsmacht geführt hat", Zeitschrift für deutschen Zivilprozeß, Band 30 (1902), S. 289.
- "Vier Begriffsmerkmale des § 153 der Gewerbe-Ordnung", Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Jahrgang 52 (1908), S. 23.
- "Von der qualitativen Unmöglichkeit beim Kaufe einer bestimmten Sache", Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Jahrgang 60 (1916), S. 609.
- "Ansprüche des Käufers im Falle der Arglist des Bevollmächtigten des Verkäufers beim Kaufabschlusse", Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Jahrgang 63 (1919), S. 257.[[]]
- "Schutz des Dritten gegen Scheingeschäfte", Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Jahrgang 63 (1919), S. 558.
Quelle
Adolf Lobe: „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929“, Berlin 1929 S. 373.
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