- Reichsgerichtsrat
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Reichsgerichtsrat war die Dienstbezeichnung eines (beisitzenden) Richters am Reichsgericht. Die Vorsitzenden Richter am Reichsgericht führten die Amtsbezeichnung Senatspräsident.
Bekannt geworden sind die Reichsgerichtsräte durch den von ihnen begründeten Reichsgerichtsräte-Kommentar zum BGB (RGRK). Nach 1945 wurde der RGRK im Verlag Walter de Gruyter (Berlin/New York) weitergeführt, mit Erscheinen der 12. Auflage 1974 allerdings eingestellt.
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