- Abnahmekriterium
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Abnahmekriterien sind relevante Punkte (Muss-Kriterien) aus einem Lastenheft. Die Punkte müssen unbedingt erfüllt sein, damit es zum Beispiel zu einer Anlagenabnahme (Abnahme einer Fertigungseinrichtung) kommen kann.
Werden die Muss-Kriterien bei einem Probelauf nicht erfüllt, wird der Kunde eine Inbetriebnahme der Anlage in seinen Räumlichkeiten ablehnen. Die Anlage verbleibt zur Nachbesserung beim Hersteller. Eine vollständige Abnahme ist meistens mit einem Geldtransfer verbunden (Restzahlung nach Auftragserfüllung).
Bei kleineren Abweichungen oder Mängeln kann eine teilweise Freigabe (auch „Freigabe mit Abweichungen“ genannt) erfolgen. In diesem Fall willigt der Auftraggeber ein, die Anlage oder Fertigungseinrichtung in seinen Räumlichkeiten in Betrieb zu nehmen und dem Hersteller die Möglichkeit der Nachbesserung bei sich vor Ort zu gewähren.
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