- Abnahmegarantie
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Bei einer Abnahmegarantie versichert ein Kunde einem Lieferanten, ein vorher vereinbartes Gut aufgrund eines Vertrages abzunehmen. In einem Garantievertrag wird diese Bestimmung festgehalten. Bei Nichterfüllung drohen dem Kunden die vorher festgelegten Sanktionen.
Im Bereich der Volkswirtschaftslehre bezeichnet es eine Garantie einer staatlichen Institution, zu viel produzierte Lebensmittel zu einem fest vereinbarten Preis abzukaufen (Interventionspreis). Daraus entsteht oft eine gewaltige Überproduktion, die mit sehr teurer Lagerhaltung verbunden ist. Dabei spricht man auch von einer Subvention
siehe auch: Butterberg
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