- Centenarius
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Der Centenarius ist in den in lateinischer Sprache verfassten germanischen Stammesrechten der Stellvertreter eines Grafen. Sein Gerichtsbezirk, die Centena (daher der schweizerische Kanton), ist ein Teil eines Gaues. Die Centena hieß auf deutsch ursprünglich Huntari u. ä., der Centenarius daher ursprünglich Hunne u. ä.
Ob alle diese Bezeichnungen etwas mit der Zahl 100 zu tun haben, wie man lange Zeit annahm, ist sehr fraglich. Als wahrscheinlicher gilt heute ein Zusammenhang mit dem lat. gens, gentis, Volk, dem vermutlich ein dtsch. hant u. ä. entsprach. Ein Rest dieses etymologischen Ursprungs liegt wahrscheinlich heute noch in dem Wort Heimat.
Die lateinischen Bezeichnungen verdrängten die ursprünglichen deutschen, und so wurde in Südwestdeutschland aus der Centena das mittelalterliche Zentgericht und aus dem Centenarius der mittelalterliche Zentgraf. In Norddeutschland entsprechen dem südwestdeutschen Zentgericht und dem Zentgrafen das Gogericht und der Gograf.
Andere Namen für Centenarius:
- Centgravius
- Zentrichter
- Zentgraf
- Honne
- Hun
- Hunno(ne) u. ä.
Siehe auch
Honnschaft, Huntare, Zentgericht
Literatur
- Heinrich Brunner: Deutsche Rechtsgeschichte. Nachdruck der 1928 erschienen 2. Auflage. O. O. 2006.
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