Centesimus Annus

Centesimus Annus

Die Enzyklika Centesimus annus (Das hundertste Jahr) ist ein am 1. Mai 1991 veröffentlichtes päpstliches Lehrschreiben von Johannes Paul II. 100 Jahre nach der Enzyklika Rerum Novarum zum Ende der kommunistischen Staatsformen in Europa.

Zwei Jahre nach dem Zusammenbruch der totalitären planwirtschaftlichen Systeme in Mittel- und Osteuropa begründete es den Kurswechsel der katholischen Soziallehre in der Anerkennung einer freien und sozial geordneten Marktwirtschaft: „Sowohl auf der nationalen Ebene der einzelnen Nationen wie auch auf jener der internationalen Beziehungen scheint der freie Markt das wirksamste Instrument für den Einsatz der Ressourcen und für die beste Befriedigung der Bedürfnisse zu sein.“ Das Privateigentum wird als wichtiges Recht des Individuums gesehen, damit der einzelne nicht „völlig abhängig von den gesellschaftlichen Mechanismen und von denen, die sie kontrollieren“ wird.

Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft wird im Sinne des Ordoliberalismus beschrieben: „Die Wirtschaft, insbesondere die Marktwirtschaft, kann sich nicht in einem institutionellen, rechtlichen und politischen Leerraum abspielen, im Gegenteil, sie setzt die Sicherheit der individuellen Freiheit und des Eigentums sowie eine stabile Währung und leistungsfähige öffentliche Dienste voraus. Hauptaufgabe des Staates ist es darum, diese Sicherheit zu garantieren, so dass der, der arbeitet und produziert, die Früchte der Arbeit genießen kann und sich angespornt fühlt, seine Arbeit effizient und redlich zu vollbringen.“

Die päpstliche Position zu sozialistischen Tendenzen der Sozialpolitik ist beschränkend: „Der Versorgungsstaat, der direkt eingreift und die Gesellschaft ihrer Verantwortung beraubt, löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen der Staatsapparate voraus, die mehr von bürokratischer Logik als von dem Bemühen beherrscht sind, den Empfängern zu dienen; Hand in Hand damit geht eine ungeheure Ausgabensteigerung.“ und „Die historische Erfahrung der sozialistischen Länder hat auf traurige Weise gezeigt, daß der Kollektivismus die Entfremdung nicht beseitigt, sondern noch steigert, weil der Mangel am Notwendigsten und das wirtschaftliche Versagen hinzukommen.“.

Nicht verschwiegen werden darf, dass der Papst zugleich scharfe Kapitalismuskritik übt und vor der „Vergötzung des Marktes“ warnt. Die Behauptung, die Niederlage des sogenannten realen Sozialismus lasse den Kapitalismus als einziges Modell wirtschaftlicher Organisation übrig, sei „unhaltbar“. Es bestehe „die Gefahr, daß sich eine radikale kapitalistische Ideologie breitmacht, die ihre Lösung in einem blinden Glauben der freien Entfaltung der Marktkräfte überläßt.“ Es gebe Grenzen des Marktes, „wichtige menschliche Erfordernisse, die sich seiner Logik entziehen, Güter, die auf Grund ihrer Natur nicht verkauft und gekauft werden können und dürfen.“

Privateigentum an Produktionsmitteln sei „gerechtfertigt, wenn es einer nutzbringenden Arbeit dient“. Es werde hingegen rechtswidrig, wenn es dazu diene, einen Gewinn zu erzielen, der aus der unzulässigen Ausbeutung, aus der Spekulation und aus dem Zerbrechen der Solidarität in der Welt der Arbeit erwachse. Ein solches Eigentum besitze keinerlei Rechtfertigung.

Die Verpflichtung, im Schweiße seines Angesichtes sein Brot zu verdienen, besage gleichzeitig ein Recht. Eine Gesellschaft, in der es die wirtschaftspolitischen Maßnahmen den Arbeitern nicht ermöglichen, eine befriedigende Beschäftigungslage zu erreichen, könne weder ihre sittliche Rechtfertigung noch den gerechten sozialen Frieden erlangen.

Der Staat könne sich nicht darauf beschränken, nur für einen Teil der Staatsangehörigen — nämlich die wohlhabenden und vom Schicksal begünstigten — zu sorgen, den andern aber, der zweifellos die große Mehrheit der Gesellschaft darstellt, zu vernachlässigen.

Inhalt

  • Segen
  • Einleitung
  • I. Kapitel - Wesenszüge von „Rerum Novarum
  • II. Kapitel - Auf dem Weg zum „Neuen“ von Heute
  • III. Kapitel - Das Jahr 1989
  • IV. Kapitel - Das Privateigentum und die universale Bestimmung der Güter
  • V. Kapitel - Staat und Kultur
  • VI. Kapitel - Der Mensch ist der Weg der Kirche

Centesimus Annus Pro Pontifice (CAPP)

Papst Johannes Paul II. hat die Päpstliche Stiftung »Centesimus Annus Pro Pontifice (CAPP)« mit dem Chirograph vom 5. Juni 1983 errichtet und am 1. Mai 1991 promulgiert. Unterstützt wurde er von einer Gruppe von katholischen Persönlichkeiten, die durch ihren unternehmerischen und professionellen Einsatz qualifiziert sind; anfangs geleitet durch Rosalio José Kardinal Castillo Lara, seit 2006 durch Attilio Kardinal Nicora. Ernannter Rechtsvertreter ab 2002 war Lorenzo Rossi di Montelera, ab 2009 Domingo Sugranyes Bickel; Generalsekretär ist seit 2002 Massimo Gattamelata.

Ziel der Päpstlichen Stiftung „Centesimus Annus Pro Pontifice“ ist es, die katholische Soziallehre besser bekannt zu machen, insbesondere die Enzyklika „Centesimus Annus“. Deshalb wirkt sie mit anderen kirchlichen Vereinigungen zusammen. Die CAPP fördert Initiativen zur Entwicklung der Präsenz und des Wirkens der katholischen Kirche in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Die Stiftung fördert des Weiteren die Spendengeld-Suche zur direkten Unterstützung der Tätigkeiten des Apostolischen Stuhls.

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