- Enzyklika
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Eine Enzyklika ist ein belehrendes oder ermahnendes Rundschreiben, das die römisch-deutschen Kaiser oder die Päpste an ihre Untertanen und Getreuen richteten. Kaiserliche Enzykliken waren in der Regel Krönungsberichte. Päpstliche Enzykliken spielen bis heute eine wichtige Rolle als Verlautbarungsform des kirchlichen Lehramtes der römisch-katholischen Kirche. Sie wird gewöhnlich nach den ersten Worten des lateinischen Textes benannt.
Inhaltsverzeichnis
Päpstliche Enzykliken
Der Ausdruck Enzyklika kommt aus dem griechischen ενκύκλιος „enkyklios“, was wörtlich etwa „im Umkreis“ oder „im Kreis laufend“ bedeutet. Die päpstliche Enzyklika ist somit als Rundschreiben an die Bischöfe des Erdkreises charakterisiert und wendet sich an die ganze Kirche. Manche Enzykliken, beginnend mit der Friedensenzyklika Papst Johannes XXIII. von 1963 Pacem in terris, sind nicht nur an die Gläubigen, sondern „an alle Menschen, die guten Willens sind“ gerichtet.
Gebräuchlich sind Enzykliken in der Lateinischen Kirche seit Papst Benedikt XIV., der die moderne Form dieser Briefgattung als Lehrschreiben 1740 mit der Enzyklika Ubi primum etabliert hat. Bekannt ist auch seine Enzyklika Vix pervenit (1745), in der er massiv gegen Zins und Wucher Stellung bezieht. Papst Leo XII. verurteilte 1824 in seiner ebenfalls mit Ubi primum beginnenden Enzyklika den religiösen Indifferentismus; Pius VIII. wehrte sich in seinem kurzen Pontifikat mit Traditi humilitati nostrae gegen angebliche Geheimgesellschaften, insbesondere die Freimaurer, die er als Gefahr für den Kirchenstaat ansah. Die intransigente Richtung setzte Gregor XVI. fort, der mit Mirari vos 1832 den Indifferentismus und Rationalismus verurteilte und 1834 den Liberalismus verwarf (gegen Lamennais). Wenn auch zunächst in defensiver Haltung, so beginnt unter Gregor XVI. doch das Ringen der katholischen Kirche um die angemessene Distanz von der Staatspolitik, zunächst noch restaurativ als Abwehr gegen jedweden politischen Naturalismus formuliert.
Seit Gregor XVI. (1831-1846) haben die Päpste regelmäßig Enzykliken herausgegeben. Ihren bis heute anhaltenden Aufschwung nahm die päpstliche Lehrtätigkeit dann mit Pius IX. seit dem I. Vatikanum von 1870. Leo XIII. (1878-1903) verfasste insgesamt über 80, Pius XI. genau 30, Pius XII. 41 Enzykliken.
Seit Paul VI. werden päpstliche Lehrschreiben häufiger als zuvor auch in weniger feierlicher Form abgefasst. Die Exhortatio apostolica etwa ist formal kein Rundschreiben, sondern ein offener Brief des Papstes an alle oder eine bestimmte Gruppe von Gläubigen. Ein solches Mahnschreiben kann zum Beispiel im Anschluss an eine Bischofssynode in Form eines nachsynodalen Apostolischen Schreibens verfasst werden. Die noch kürzere Form des päpstlichen Briefes, das Breve, ist für Lehraussagen allerdings ungebräuchlich.
Enzykliken können grundsätzlichen Themen der Glaubensverkündigung gewidmet sein oder auch spezielle pastorale Fragen aufgreifen. Ihnen kommt typischerweise eine disziplinäre Lehrautorität zu, ohne dass sie die päpstliche Unfehlbarkeit in Anspruch nehmen. Daraus ergibt sich, dass sie Lehrmeinungen der Päpste wiedergeben, die im geschichtlichen Kontext der jeweiligen religiösen und gesellschaftlichen Situation zu verstehen sind.
Päpstliche Enzykliken werden mit dem so genannten Incipit zitiert, den ersten zwei oder drei Anfangsworten des ersten Satzes (seltener auch nur das erste Wort, z. B. bei der Enzyklika Libertas Papst Leos XIII. von 1888, oder mit mehr als drei Worten wie Graves de communi re Leos XIII. von 1901).
Beispielhaft sei die (im Original auf Deutsch verfasste) Enzyklika „Mit brennender Sorge“ (lat.: Ardenti cura) genannt, die Papst Pius XI. angesichts der Situation im Deutschen Reich am 14. März 1937 herausgab und die sich gegen die nationalsozialistische Ideologie richtete. Im Übrigen erschien am 19. März desselben Jahres eine Enzyklika, die den Kommunismus verurteilte (Divini redemptoris), und wenig später eine Enzyklika zur Lage in Mexiko (Nos es muy conocida). Drei Enzykliken innerhalb zweier Wochen blieb Rekord in der gesamten Geschichte des Papsttums.
Ihre Veröffentlichung erfolgt auf Latein im Amtsblatt des Hl. Stuhles. Häufig ist zugleich auch eine amtliche Übersetzung in anderer Sprache beigegeben.
Die seit 1800 unter Pius VII. entstandenen Enzykliken finden sich in der Liste der päpstlichen Enzykliken.
Besondere Enzykliken
Antrittsenzyklika
Mit der ersten Enzyklika des seligen Papstes Pius IX. (Qui pluribus von 1846), die ähnlich wie eine Thronrede oder Regierungserklärung programmatische Aussagen über die Ziele und Vorhaben des beginnenden Pontifikats enthielt, wurde ein neuer Typ Enzyklika begründet. Seitdem nennt man die erste Enzyklika eines Papstes nach seinem Amtsantritt Antrittsenzyklika. So veröffentlichte Papst Johannes Paul II. zum Beginn seines päpstlichen Amtes 1979 die Enzyklika Redemptor hominis („Erlöser des Menschen“), in der er sein theologisches Programm der Rückbesinnung auf Christus als Zentrum des Glaubens darlegte, und Papst Benedikt XVI. überschrieb seine im Januar 2006 veröffentlichte Antrittsenzyklika Deus caritas est („Gott ist Liebe“).
Marianische Enzyklika
Als Marianische Enzyklika werden Enzykliken bezeichnet, die schwerpunktmäßig der Marienverehrung gewidmet sind. Die Erneuerung der Marienverehrung wurde besonders durch Papst Pius IX. angestoßen, der am 8. Dezember 1854 mit der päpstlichen Bulle Ineffabilis Deus das Dogma über die Unbefleckte Empfängnis verkündete. Auf den Höhepunkt gelangte die Marienverehrung mit dem am 1. November 1950 durch Papst Pius XII. verkündeten Dogma über die Aufnahme Mariens in den Himmel. Von den Päpsten des 20. Jahrhunderts, die sich als eifrige Marienverehrer erwiesen, stammen eine Reihe von Enzykliken zu marianischen Themen, zuletzt Redemptoris Mater (1987) von Johannes Paul II.
Missionsenzyklika
Im kirchlichen Sprachgebrauch umfasst der Begriff Mission nicht allein die „Weltmission“ im Sinne der Missionierung Nichtgläubiger in fernen Ländern (Erstevangelisierung), sondern die Evangelisierung (Verkündigung und Verbreitung des Evangeliums) als Ganzes, was auch die etwa in Form der Volksmission betriebene Verkündigungs- und Evangelisierungsarbeit unter getauften Christen einschließt (Neuevangelisierung). Beginnend mit der ersten bekannten Missionsenzyklika Sancta Dei Civitas (1880) von Papst Leo XIII. haben die Päpste im vergangenen Jahrhundert diverse Lehrschreiben zum Thema Mission und Evangelisierung veröffentlicht; sie alle befassen sich mit dem Missionsauftrag der Kirche und dem christlichen Verständnis der Missionsarbeit. Mit dem Konzildekret Ad Gentes (1965) hat auch das 2. Vatikanische Konzil eine eigene Verordnung über die Missionstätigkeit der Kirche verabschiedet. Das Apostolische Schreiben Evangelii nuntiandi (1974) von Papst Paul VI. gilt als Magna Charta der missionarischen Tätigkeit der Kirche und wird deshalb oft mit unter den Begriff Missionsenzykliken gerechnet.
Rosenkranzenzyklika
Die Praxis, im Monat Oktober den Rosenkranz zu beten, entwickelte sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Der für seine Marienfrömmigkeit bekannte Papst Leo XIII. förderte die Verehrung der Gottesmutter, indem er die Gläubigen zum ständigen Gebrauch des Rosenkranzes anregte und alleine sieben Enzykliken zum Thema des Rosenkranzgebetes verfasste, darunter Supremi apostolatus officio (1883), Superiore anno (1884), Magnae Dei matris (1892), Laetitiae sanctae (1893) und Iucunda semper expectatione (1894). Diese von Leo XIII. und seinen Nachfolgern veröffentlichten Lehrschreiben, darunter in neuerer Zeit Ingravescentibus malis (1937) von Papst Pius XI., Marialis Rosarii (1961) von Papst Johannes XXIII. und Christi Matri Rosarii (1966) von Papst Paul VI., werden oft unter dem Begriff „Rosenkranz-Enzykliken“ zusammengefasst. Zuletzt erschien 2002 das Apostolische Schreiben Rosarium Virginis Mariae von Papst Johannes Paul II.
Sozialenzyklika
Die gesellschaftlichen Umbrüche der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Soziale Frage) waren Anlass für die römisch-katholischen Kirche und ihre Päpste, zu den drängenden sozialen Problemen und Fragen ihrer Zeit Stellung zu nehmen, wobei es ihnen besonders darum ging, das christliche Menschenbild und die soziale Verantwortung des Einzelnen im Kontext der durch die Industrialisierung bedingten sozialen Veränderungen zu unterstreichen. Die Lehrschriften der Päpste zu diesen Themen (Sozialenzykliken) spielten eine gewichtige Rolle für die Entwicklung der katholischen Soziallehre. Zu nennen sind hier insbesondere die Enzyklika Rerum Novarum (1891) von Papst Leo XIII. und deren zu runden Jahrestagen herausgegebenen Folgeenzykliken Quadragesimo anno (1931) von Papst Pius XI., Mater et Magistra (1961) von Papst Johannes XXIII. und Laborem exercens (1981) sowie Centesimus annus (1991) von Papst Johannes Paul II. Darüber hinaus werden zu den Sozialenzykliken auch Pacem in Terris (1963), die die Bedeutung der Menschenrechte unterstreicht, sowie Populorum Progressio (1967), Sollicitudo Rei Socialis (1987) und Caritas in Veritate (2009) gezählt.
Nicht alle diese Enzykliken hatten einen ausgesprochenen sozialpolitischen Charakter, weshalb sich eine Einteilung in „große“ und „kleine“ Sozialenzykliken etabliert hat. Darüber hinaus gibt es auch wichtige Apostolische Schreiben, die inhaltlich und wirkungsgeschichtlich eine den Sozialenzykliken vergleichbare Bedeutung besitzen (etwa Octogesima Adveniens (1971) von Papst Paul VI.) und die deshalb zumeist mit unter diesen Begriff gerechnet werden.
Siehe auch
Literatur
- Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden: Kompendium der Soziallehre der Kirche . Verlag Herder, Freiburg im Breisgau, 2006. ISBN 3-451-29078-2
Weblinks
Wiktionary: Enzyklika – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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