- Kaiserlicher Rat
-
Kaiserlicher Rat steht für
- ein Amt im Heiligen Römischen Reich, siehe Kaiserlicher Rat (HRR)
- ein Amtstitel, später Auszeichnung in der Habsburgermonarchie, siehe Kaiserlicher Rat (Habsburg)
- Kaiserlicher Rat im Reichsland Elsaß-Lothringen, eine historische Verwaltungsbehörde
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Wikimedia Foundation.