- Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland
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Mit Beschluss des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 14. Dezember 1945 wurde das Kirchenrechtliche Institut gegründet. Seinen Sitz hat es in Göttingen. Zeitweilig war es in München ansässig.
Auftrag
Gemäß § 1 der Ordnung des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD hat es den Auftrag, die EKD und ihre Gliedkirchen sowie kirchliche Zusammenschlüsse in Fragen des Kirchen- und Staatskirchenrechts zu beraten. So fertigt das Kirchenrechtliche Institut der EKD Rechtsgutachten an. Auch staatliche Gerichte nehmen die gutachterlichen Dienste des Institutes in Anspruch.
Weiter ist dem Institut aufgetragen Fort- und Weiterbildungen für Angehörige der Kirchenverwaltungen durchzuführen. Es fördert des Weiteren die Bedeutung des Kirchen- und Staatskirchenrechts in der universitären Lehre und erstellt Rechtsquellennachweise für das Amtsblatt der EKD.
Dem Kirchenrechtlichen Institut ist auch die Redaktion der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht angeschlossen.
Leiter des Institutes
Erster Leiter des Institutes war Rudolf Smend, auf dessen Initiative die Gründung des Institutes zurückzuführen ist. Er wirkte dort in den Jahren 1945 bis 1969. Ihm folgte Axel Freiherr von Campenhausen von 1969 bis 2008. Von ihm übernahm Hans Michael Heinig dieses Amt.
Publikationen
Die Ergebnisse gutachterlicher Arbeit sind in den Sammelbänden der Reihe Jus Ecclesiasticum erschienen. Zuletzt sind die Göttinger Gutachten III gebracht. Als Aufsätze sind zahlreiche weitere Rechtsgutachten veröffentlicht.
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