- Klapptür
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Als Klapptür bezeichnet man ein in der Regel an einer horizontalen Achse befestigtes klappbares Türblatt, das mittels des (durch das Eigengewicht ausgelöste) Niederfallen, bzw. Aufheben den Zugang bzw. Zugriff zu etwas erschließt.
Anders als bei dem normalen und verbreitetsten Türentyp der Schwenktür ist das Türblatt der Klapptür oben (oder unten) angeschlagen und öffnet unten nach außen oder nach innen bzw. oben nach außen oder nach innen. Klapptüren sind Spezialmechanismen, die je nach Ausführung für sehr unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können.
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Katzentür in Glastür
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Klappbare Autohecktür
Literatur
- Siehe Literatur des Artikels Tür
Siehe auch
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