- Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger
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Die Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger wurde nach dem Tod des Kolpingwerk-Diözesanpräses im Diözesanverband Augsburg Rudolf Geiselberger 1987 als kirchliche Stiftung des privaten Rechts gegründet. Hauptwirkungsfeld der Stiftung ist dabei die Förderung der Aufgaben des Kolpingwerkes, Diözesanverband Augsburg, insbesondere der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Die kirchliche Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht durch das Bistum Augsburg. Das Stiftungsvermögen beläuft sich derzeit auf ca. 6 Mio. Euro. Für die Aufgaben der Stiftung werden die Erträge aus dem Stiftungskapital verwendet. Die Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger wird von einem Stiftungsrat, dem Stiftungsvorstand, dem Geschäftsführer und dem Stiftungsvorsitzenden geleitet.
1. Vorsitzender
1. Vorsitzender der Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger ist gemäß der Satzung der Diözesanpräses des Kolpingwerkes Diözesanverband Augsburg. Von der Gründung 1987 bis 2004 war dies Msgr. Josef Hosp. Seit 2004 steht Diözesanpräses Alois Zeller an der Spitze der Stiftung.
Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand besteht aus: a) dem Diözesanpräses des Kolpingwerkes Diözesanverband Augsburg als 1. Vorsitzenden b) dem jeweiligen 1. Vorsitzenden des Kolpingwerkes Diözesanverband Augsburg als 2. Vorsitzenden c) dem jeweiligen Geschäftsführer des Kolping-Bildungswerkes in der Diözese Augsburg e.V. als Geschäftsführer der Stiftung d) 4 weiteren vom Stiftungsrat gewählten Mitgliedern, von denen zwei dem Vorstand des Kolpingwerkes Diözesanverband Augsburg und zwei dem Vorstand des Kolping-Bildungswerkes in der Diözese Augsburg e. V. angehören müssen.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus 9 Personen, die vom Vorstand des Kolpingwerkes Diözesanverband Augsburg benannt werden und 9 Personen, die vom Vorstand des Kolping-Bildungswerkes in der Diözese Augsburg e. V. benannt werden. Die Personen werden schriftlich auf die Dauer von 4 Jahren benannt. Vorsitzender des Stiftungsrates ist der jeweilige 1. Vorsitzende des Stiftungsvorstandes.
Unselbständige Stiftungen
Die Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger hat mehrere weitere Stiftungen unter ihrer Verwaltung:
- Maria-Hardwig-Stiftung, Förderung der Ausbildung junger Menschen - insbesondere in handwerklichen Berufen
- Zustiftung Elmar und Gabriele Hausmann für Jugend- und Erwachsenenbildung in Afrika
- Johannes Korek Hilfe, Verbreitung des Christentums
- Dr.-Bruno Merk-Stiftung für politische Bildung in christlicher Verantwortung
- Cilly und Herbert Kober Stiftung für die Förderung der Völkerverständigung, der Kultur und Bildung und des Heimatgedankens
- Cilly und Herbert Kindergartenstiftung, Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern
- Afrikahilfe Martha Hillermeier, Förderung von Kolping Afrika
- Karl und Gertrud Hausmann Stiftung, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe und Bildung junger Menschen in Südafrika
- Alfons Hilmer Stiftung, Völkerverständigung und Hilfe in Indien
Zweck und Ziele der Stiftung
Aufgabe der Stiftung ist es, Kirche und Gesellschaft auf der Grundlage der Botschaft Adolph Kolpings und des Programms des Kolpingwerkes mitzugestalten. Hauptwirkungsfeld der Stiftung ist dabei die Förderung der Aufgaben des Kolpingwerkes Diözesanverband Augsburg, insbesondere der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Die Erfüllung ihrer Aufgaben nach Abs. I und II sieht die Stiftung insbesondere in
- der Förderung der Völkerverständigung und Entwicklungshilfe sowie
- der Förderung der kirchlichen Jugend- und Erwachsenenbildung und
- der religiösen und sozialen Bildung im Sinne des Internationalen Kolpingwerkes
Bei ihrem Tun bemüht sich die Stiftung, mit den übrigen im Sinne Adolph Kolpings tätigen Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Diözese Augsburg zusammenzuwirken. Die Stiftung wird ihr von der Diözese Augsburg im kirchlichen, sozialen oder gemeinnützigen Bereich übertragene Aufgaben wahrnehmen. Ihre Aufgabe erfüllt die Stiftung auch durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden und sonstige Zuwendungen und deren Weiterleitung an Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die satzungsmäßigen Aufgaben der Stiftung verwenden. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke verwendet werden. Die Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Die Stiftung darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.
Schwerpunkte
Deutschland
- Familien-Bildungsmaßnahmen
- Finanzielle Unterstützung von Familien in Notlagen, insbesondere auch von Alleinerziehenden und behinderten Familienmitgliedern.
- Gesellschaftspolitische Arbeit mit dem Ziel, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Familien zu stärken.
- Betreuung von Migrantenkindern
Südafrika
- Kindergärten in Mossel Bay und Johannesburg
- Ausbildungsprogramm Work-Opportunity-Programm für Jugendliche
Indien
Auf der Grundlage von Spargruppen werden Projekte als Mikrofinanz-system unterstützt:
- Hausbauprogramm
- Milchviehprojekt
- Einkommen schaffende Maßnahmen
Weblinks
Kategorien:- Stiftung
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