- Kommenda
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Mit Kommenda (ital., deutsch: „Sendegesellschaft“) wurde im Mittelalter eine in der Regel zeitlich begrenzte Gesellschaftsform zur Abwicklung von Seehandelsgeschäften bezeichnet. Ein Produzent oder Kapitalgeber beauftragte hierbei einen Kommissionär, der zugleich Schiffsführer sein konnte, mit dem Verkauf von Waren an einem überseeischen Ort. Der Auftraggeber (Kapitalist oder Kommendant) trug bei diesem Geschäft das Risiko des Untergangs der Ware. Der den Verkauf Abwickelnde (Traktator oder Kommendatar) handelte im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers. Er konnte am Gewinn beteiligt sein oder das Geschäft gegen ein festes Honorar (Provision) durchführen. Zur Teilung des Risikos und zur Auslastung des Schiffs konnte ein Kommendatar Verträge mit mehreren Kommendanten haben. Verbreitet war die Kommenda im westlichen Mittelmeerraum (Spanien, Südfrankreich, Italien). Sie gilt als Vorläufer der modernen Kommanditgesellschaft
Literatur
- Josef Kulischer: Allgemeine Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit, München, Berlin 1928, Nachdruck Oldenbourg, München 1971
Weblinks
Kategorien:- Personengesellschaft
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