- UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt
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Die Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt (auch: Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen) ist eine UNESCO-Konvention, die bei der 33. UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris verabschiedet wurde. „Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.“ [1] Somit hat jeder Staat das Recht, Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durchzuführen, insbesondere, wenn diese gefährdet scheint. Am 18. März 2007 trat die Konvention in Kraft.[1]
Unter kultureller Vielfalt versteht die UNESCO die variantenreiche Darstellung, in der die Kulturen von Gruppen und Gesellschaften zum Ausdruck kommen. Dabei spielen die Weitergabe der Ausdrucksformen innerhalb der Gruppen und Gesellschaften sowie die facettenreichen Ausprägungen des künstlerischen Schaffens eine Rolle, unabhängig von der Art und Weise der Herstellung, der Verbreitung und der Verwendung von Materialien sowie Techniken.[2]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
- Am 21. Mai 2001 wurde der „Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung“ [3] verkündet, um einen Austausch sowie die Entwicklung in diesem Bereich zu fördern.
- 2003 in der 32. Generalkonferenz begann die Formulierung von Zielen und Grundsätzen der Konvention, die 2005 abgeschlossen war.[4]
- Am 20. Oktober 2005 wurde die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet.
- Am 18. März 2007 trat die Konvention in Kraft.
- Im Dezember 2009 veröffentlichte die Deutsche UNESCO-Kommission das Weißbuch „Kulturelle Vielfalt gestalten“, das Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens in und durch Deutschland enthält.[5]
- Bis heute haben 117 Mitgliedsstaaten sowie die Europäische Union die Konvention ratifiziert.[6]
Ziele der Konvention
Das Übereinkommen beinhaltet folgende Ziele:
- die freie Wahl von kulturellen Formen sowie uneingeschränkten Zugang und Mitwirkung an Kultur auf der Grundlage der Menschenrechte
- die politische Absicherung eigenständiger Kultur für jeden Staat
- Alle Mitgliedsstaaten integrieren Kultur in ihre nationale und internationale Entwicklungspolitik und leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.
- weltweiter Austausch und Verbreitung von Informationen zu kulturellen Ausdrucksformen.[7]
Weblinks
- Deutsche UNESCO-Kommission e.V.: Kulturelle Vielfalt
- UNESCO-Weltbericht: In kulturelle Vielfalt und interkulturellen Dialog investieren
- Informationsplattform humanrights.ch, UNESCO-Dokumente zur kulturellen Vielfalt
Einzelnachweise
- ↑ a b Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Website der Deutschen UNESCO-Kommission e.V., Stand März 2011, Abgerufen am 3. Juli 2011.
- ↑ Das UNESCO-Übereinkommen über Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen: Magna Charta der Internationalen Kulturpolitik. Bonn: Köllen Druck+Verlag, 2006, S. 20, ISBN 3-927907-89-8, Stand August 2006, Abgerufen am 3. Juli 2011.
- ↑ Welttag der kulturellen Vielfalt. Website der Deutschen UNESCO-Kommission e.V., Stand Mai 2011, Abgerufen am 3. Juli 2011.
- ↑ Roland Bernecker: Kultur im Völkerrecht: Die neue UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt. In: Kulturpolitische Mitteilungen, Nr. 111, IV/2005, Stand Dezember 2005, Abgerufen am 3. Juli 2011.
- ↑ Kulturelle Vielfalt gestalten. Website der Deutschen UNESCO-Kommission e.V., Stand Mai 2010, Abgerufen am 3. Juli 2011.
- ↑ Convention on the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions. Paris, 20 October 2005. Website unesco.org, Abgerufen am 3. Juli 2011.
- ↑ Deutsche UNESCO-Kommission e.V.: KULTURELLE VIELFALT GESTALTEN: Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) in und durch Deutschland – Weissbuch. Stand Dezember 2009, Abgerufen am 3. Juli 2011.
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