- Stachelhalsband
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Ein Stachelhalsband, auch Korallenhalsband oder Krallenhalsband genannt, ist ein Halsband, das früher in der Hundeerziehung benutzt wurde und teilweise bis heute benutzt wird. Aus tierschutzrechtlichen Gründen ist die Verwendung in Österreich – mit Ausnahme von Diensthunden staatlicher Stellen – und der Schweiz explizit verboten[1][2], während es im bundesdeutschen Tierschutzgesetz allgemein heißt:
„Es ist verboten, […] 1b. an einem Tier im Training […] Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind […] anzuwenden, […] 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind[.]“
– § 3 Tierschutzgesetz[3]
In zahlreichen Prüfungsordnungen für den Hundesport ist der Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern jeder Form verboten. Auch viele Vereine verbieten auf ihren Anlagen den Einsatz ausdrücklich.
Ursprünglich wurden die heute weitgehend synonym gebrauchten Bezeichnungen voneinander abgegrenzt. Max von Stephanitz schrieb 1921 in seinem Werk Der deutsche Schäferhund in Wort und Bild:
„Die einfachste Schulhalsung ist ein breites Lederwürgehalsband mit Stacheln, Stachelhalsband. Das Korallenhalsband besteht aus einer Reihe um sich selbst beweglicher und mit Stacheln besetzter Holzeier; es wirkt schärfer, kann bei schnellem Zugreifen aber auch die Hände des Führers beschädigen. Jedenfalls sollte das Korallenhalsband nur der Abrichtung dienen, während das Stachelhalsband einem stürmischen, schlecht leinenführigen Hunde auch zu allen Gängen angelegt werden kann. Die Schulhalsung ‚Torquatus‘, ein mit Stacheln versehener vernickelter Kettenwürger, hat sich gut bewährt; sie kann während des Tragens umgedreht werden, so daß die Stacheln dann dem Hunde gegenüber außer Wirksamkeit treten, freilich gefährden sie dann wieder die Hände des Führers. Breite Halsungen mit nach außen gerichteten scharfen Stacheln – eigentliche Stachelhalsbänder – wurden früher vielfach, und werden es gelegentlich noch, Wach- und Schutzhunden umgelegt, um sie vor gegen die Kehle gerichteten Bissen des Raubzeuges und gegen Zugriffe einer Räuberfaust zu sichern.“
– Max von Stephanitz[4]
Das bei von Stephanitz als Stachelhalsband beschriebene Lederhalsband mit nach innen gerichteten Stacheln ist unter dem Begriff Oberländer im Handel.
Einzelnachweise
- ↑ Schweiz: Art. 73 und 76 Tierschutzverordnung
- ↑ Österreich: Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), § 5
- ↑ Deutschland: § 3 Tierschutzgesetz
- ↑ Max von Stephanitz: Der deutsche Schäferhund in Wort und Bild. Verlag des „Verein für Deutsche Schäferhunde (SV)“, München 1921, S. 583, 584.
Weblinks
- Hundefotos aus der Türkei Auf vielen Bildern sind Stachelhalsbänder mit langen, scharfen, nach außen gerichteten Stacheln zu sehen.
Kategorien:- Hundezubehör
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