- Tierschutz
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Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren individuell ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Der Tierschutz zielt auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit. Im Unterschied zu den Vertretern sogenannter Tierrechte, die teilweise jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen ablehnen und Tiere und Menschen tendenziell gleichstellen, liegt im Tierschutz und den zugehörigen rechtlichen Regelungen im Tierschutzrecht der Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen bzw. auf dem sach- und artgerechten Umgang mit Tieren. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsweise begrenzt sich die Tierschutzbewegung zumeist auf regional den Menschen vertraute und sympathische Wirbel- und Säugetiere.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Historische Hintergründe des Tierschutzes
- 2 Praktischer Tierschutz
- 3 Institutionen und Verbände des Tierschutzes
- 4 Siehe auch
- 5 Literatur
- 6 Weblinks
- 7 Einzelnachweise
Historische Hintergründe des Tierschutzes
Tierschutz und Religion
In den frühen Kulturen der Menschheit (beispielsweise im alten Ägypten) und bei so genannten Naturvölkern findet man eine mehr oder weniger ausgeprägte Tierverehrung. So waren die alten Ägypter sich beispielsweise über die gemeinsame Herkunft von Tier und Mensch in der Schöpfung bewusst. Dementsprechend hatten sie auch ein sehr partnerschaftliches Verhältnis zu den Tieren und vertraten die Auffassung, dass beide gleich viel wert seien. Dies drückte sich auch in ihrer Götterdarstellung aus: Die meisten ägyptischen Götter wurden mit Menschenkörpern und Tierköpfen dargestellt.
In asiatischen Religionen wie Hinduismus, Jainismus und Buddhismus haben bestimmte Tiere, insbesondere bezüglich des Reinkarnationsgedankens, eine besondere Stellung. So gelten in diesem Zusammenhang im Hinduismus die Kühe als unantastbar. Und da der Mensch unter Umständen als Tier wiedergeboren werden kann, spielt dort die Verkörperung der menschlichen Seele in einem Tier eine sehr prägende Rolle. Im Jainismus geht der Tierschutzgedanke so weit, dass alle seine Glaubensanhänger vegan leben.
Der jüdische Tierschutz – mit seinem bereits in der Tora verankerten Verbot der Tierquälerei (Tza`ar ba`alei chayim) und mit der Formulierung von Tierrechten wie Schabbatruhe für Tiere, der Verantwortung des Tierhalters für das Tier sogar am Ruhetag – ist Grundlage der Argumentation von Hanna Rheinz: Sie führt das Schächten, die Shechita (das betäubungslose jüdische Schlachten) und das Tieropfer im Tempel auf das ursprünglich auch für Tiere geltende Tötungsverbot zurück. Neben der auch im Judentum verwurzelten Ethik des Mitgefühls steht nicht das willkürlich und nach Spezies selektierende Mitleid, sondern der im jüdischen Religionsgesetz verankerte Rechtsanspruch des Tieres im Mittelpunkt.[1]
Aus dem Christentum lässt sich hingegen keine eindeutige Position für oder wider Tierschutz ableiten. So heißt es im berühmten Vers Genesis 1, 28: „Und Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehrt euch, und füllt die Erde, und macht sie euch untertan; und herrscht über die Fische des Meeres und über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf der Erde regen!“ (Gen 1,28 ELB) Der Mensch steht somit über den Tieren und hat sie zu unterwerfen. Einzelne Theologen haben dies als Form von Verantwortungsethik und nicht als Form von Willkür verstanden. Der württembergische, vom Pietismus geprägte Pfarrer Christian Adam Dann (1758–1837) begründete seinen Einsatz für die gequälten Tiere hingegen damit, dass sie die Mitgeschöpfe der Menschen seien und als solche ebenso von Gott geliebt. Ein Mensch, der Tiere quäle, könne Gott und seine Mitmenschen nicht lieben. Er bezog sich dabei unter anderem auf Spr 12,10 LUT: „Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs, aber das Herz der Gottlosen ist unbarmherzig“. Sein Freund, der Liederdichter und Pfarrer Albert Knapp, gründete wenige Monate nach Danns Tod den ersten Tierschutzverein Deutschlands.[2] An anderer Stelle heißt es jedoch in der Bibel: „Furcht und Schrecken vor euch soll sich auf alle Tiere der Erde legen, auf alle Vögel des Himmels, auf alles, was sich auf der Erde regt, und auf alle Fische des Meeres; euch sind sie übergeben.“ (Gen 9,2 ELB) Dieser Vers wurde im Christentum über Jahrhunderte als Rechtfertigung zur Anwendung von Gewalt gegenüber Tieren herangezogen.
Albert Schweitzer vertrat das Konzept der „Ehrfurcht vor dem Leben“. Als Kernsatz seiner Auffassung wurde die Aussage populär: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“ Daraus folgte für Schweitzer, dass die Grundsätze der Ethik nicht an der Artengrenze zwischen Mensch und Tieren enden, sondern der Mensch zu ethischem Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung verpflichtet ist. Für ihn bedeutete das unter anderem auch, dass das Töten von Tieren für die Ernährung der Menschen nicht zulässig sei. Karl Barth, der Schweitzers Theologie eher ablehnte, warnte davor, Schweitzers Auffassungen als „sentimental“ abzutun: „Wie rechtfertigt man sich eigentlich, wenn man es anders hält, als es Schweitzer […] von einem haben will?“ Eine ähnliche Argumentation gibt es bei Fritz Blankes Ethik der Mitgeschöpflichkeit und in neuerer Zeit bei Eugen Drewermann.
Auf breiterer Basis im christlichen Bewusstsein verankert wurde der Tier- und Naturschutz im „Konziliaren Prozess zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“, eine Bewegung, die 1983 in Vancouver auf der Vollversammlung des Weltkirchenrates (Ökumenischer Rat der Kirchen) begann und 1990 in Seoul zum Schwerpunktthema wurde. Die dort noch eher allgemein formulierte Grundüberzeugung, „daß Gott die Schöpfung liebt. Gott, der Schöpfer, ist der Ursprung und der Erhalter des ganzen Kosmos. Gott liebt die Schöpfung… Da die Schöpfung von Gott ist und seine Güte die ganze Schöpfung durchdringt, sollen wir alles Leben heilig halten“ hat seitdem Eingang in Denken und Aktionen vieler Gemeinden an der kirchlichen Basis gehalten.
Philosophische Tierschutzargumentation
In der Antike wird der Gedanke des Tierschutzes erstmals mit der Forderung nach einer vegetarischen Lebensweise verbunden, beispielsweise bei Pythagoras und Plutarch. Im Römischen Recht galten Tiere hingegen als Sachen, eine Auffassung, die bis in die Gegenwart hineinreicht.
Der Naturalismus argumentiert, dass der Mensch als das überlegene Lebewesen das in der Natur herrschende Recht des Stärkeren hat, sich der Tiere zu seinen Zwecken zu bedienen. René Descartes sieht in Tieren mechanisch erklärbare Wesen, deren Behandlung ohne ethische Bedeutung ist. Das Schreien von Tieren setzt er mit dem Quietschen einer schlecht geölten Maschine gleich. Bei Immanuel Kant findet sich der Schutz der Tiere vor grausamer Behandlung in sein Pflichtenkonzept eingebettet, da Grausamkeit gegen Tiere das Mitleid des Menschen abstumpfe und dadurch eine seiner Moralität dienliche Anlage austilge. Die moderne Tierschutzdiskussion knüpft vielfach an naturalistische Positionen an, wobei dann umstritten ist, wo die Grenze zwischen zulässiger Tiernutzung und moralisch zu verwerfender Grausamkeit verläuft.
Bei Arthur Schopenhauer findet sich der Gedanke der Tierrechte: „Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig.“ Schopenhauers Auslassungen sind von einem grundsätzlichen Antijudaismus bestimmt. So führt er aus „Die vermeinte Rechtlosigkeit der Thiere … daß es gegen Thiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Roheit und Barbarei des Occidents, deren Quelle im Judenthum liegt.“[3][4] Für viele Tierschützer bereits im 19. Jahrhundert lag daher auch die Hinwendung zu neopaganistischen, darunter völkisch-germanischen Kulten, wie insbesondere asiatischen Religionen wie auch einer von dort übernommenen Lebensweise hin nahe. Der Tierschutz wurde auch zu einem Wahlkampf- und frühem Gesetzgebungsprojekt der Nationalsozialisten.
Tierschutz in der Neuzeit
Im mechanisch geprägten Weltbild von René Descartes wird der Mensch als rational begabtes Wesen hervorgehoben und Tiere als bewegliche Sachen eingestuft. Mit der Industrialisierung und der damit verbundenen Technisierung der Viehzucht, der umfangreichen Verwendung von Tieren in Landwirtschaft, Handwerk und Industrie wie auch im Militär entstehen aber im 19. Jahrhundert Tierschutzbewegungen und –organisationen.
Der neuzeitliche gesetzliche Tierschutz und der Aufbau des zugehörigen Tierschutzrechts begann 1822 mit dem ersten erlassenen Tierschutzgesetz in England an und schützte Pferde, Schafe und Großvieh vor Misshandlungen. Zustande gekommen war es auf Initiative des Parlamentariers Richard Martin, der daraufhin den Spitznamen Humanity Dick erhalten hatte. Zusammen mit anderen zählte er auch zu den Gründungsmitgliedern der weltweit ersten Tierschutzorganisation Society for the Prevention of Cruelty to Animals (SPCA), die zwei Jahre später aus der Taufe gehoben wurde. Nachdem die Gesellschaft 1840 den Segen der damaligen Königin Victoria erhalten hatte, durfte sie sich fortan Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) nennen und erlangte einen bedeutenden Einfluss. Zur gleichen Zeit warb Marie Espérance von Schwartz europaweit für ein Engagement gegen Tierversuche.
In Deutschland hingegen war Tierschutz im Kaiserreich ein politisch wenig anerkanntes Anliegen, auch wenn sich etwa Richard Wagner 1879 in einem Offenen Brief sehr aktiv dafür eingesetzt hatte. Der Tierschutz war in Deutschland völkisch, antisemitisch und gegen die moderne Industriegesellschaft eingestellt, Schächtung und Vivisektion wurden als Ausdruck und Grundlage einer „Jüdischen Medizin“ beschimpft. Diese Vorgeschichte macht Tierschutzanliegen im deutschen Judentum bis zum heutigen Tag problematisch. Umgekehrt trifft das spezielle, durchaus innige Verhältnis von Judentum und Natur bei den deutschen Tierschützorganisationen auf Desinteresse und antijudaistische Vorbehalte.[5]
Die Tierschutzbewegung im Kaiserreich war erfolglos bemüht, die damals sehr tierversuchsfreundliche Gesetzgebung zu verschärfen, ein Anliegen, welches vom NS-Regime aufgenommen und sofort nach 1933 mit großem propagandistischem Aplomb in die Tat umgesetzt wurde.[6] Die Tierschutzgesetzgebung des Naziregimes wurde in beiden deutschen Staaten nach 1945 übernommen. Bei der Reform des Tierschutzgesetzes im Westen 1972 waren – so etwa in der Person von Albert Lorz, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a. D. auch Juristen intensiv beteiligt, die bereits in den 30er Jahren am Reichstierschutzgesetz mitgewirkt hatten.
Seit den 1980er Jahren werden von Rechtsextremen zunehmend wieder Themen des Tierschutzes im Nationalsozialismus aufgegriffen, oft in Verbindung mit anti-islamischer Propaganda.[7]
Der Tierschutz ist inzwischen als Staatsziel im Grundgesetz und im Jahre 2004 auch in den Entwurf der EU-Verfassung aufgenommen worden: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“
In vielen Staaten, wie beispielsweise China, existiert allerdings bis heute kein Tierschutzgesetz.[8] In China spielen Tiere als Rohstofflieferant für die Traditionelle Chinesische Medizin eine Rolle, so werden z. B. Bärenfarmen unterhalten, in denen in engen Käfigen Tausende von Tieren zur Gewinnung und Vermarktung von Gallensaftprodukten gehalten werden (siehe Asiatischer Schwarzbär). Daneben wurde die Pelztierhaltung in China in den letzten Jahrzehnten umfangreich ausgeweitet.
Aktuelle Entwicklung
Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts kam es zu einer bis heute andauernden Spaltung in eine (traditionelle) Tierschutzbewegung und eine (radikalere) Tierrechtsbewegung. Während Tierschützer, wie etwa der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, Tierrechtlern vorwerfen, durch überzogene Forderungen den Tieren de facto einen Bärendienst zu erweisen, kritisieren Tierrechtler an Tierschützern, dass diese die Interessen der Tiere nur halbherzig und inkonsequent vertreten würden.
Helmut F. Kaplan spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer „Tierschutz-Lüge“ und meint damit die „Verniedlichung von Grundsatz-Problemen zu Mengen-Problemen.“ Beispiele hierfür seien etwa die Forderung nach weniger Tierversuchen oder weniger Fleischkonsum: „Anstatt zu sagen, dass es falsch ist, Tiere zu foltern und umzubringen, wird gesagt, dass es falsch ist, zu viele Tiere zu foltern und umzubringen.“ Natürlich sei, so Kaplan, weniger Fleisch zu essen besser für die Tiere. „Aber besser eben nur in dem Sinne, wie auch weniger Vergewaltigungen, weniger Folterungen und weniger Hinrichtungen besser sind.“ Die Forderung nach Verringerung von Verbrechen müsse konsequenterweise mit der Forderung nach ihrer Abschaffung verbunden werden.[9]
Was in der Tierschutz-Tierrechts-Kontroverse von beiden Seiten meist übersehen wird, ist, dass eine Auseinandersetzung, die an der Oberfläche bleibt bzw. nur konkrete Maßnahmen betrifft, notwendig zum Scheitern verurteilt ist. Ohne Bewusstmachung und Berücksichtigung der – recht unterschiedlichen – philosophisch-weltanschaulichen Grundlagen beider Positionen ist ein konstruktiver Dialog unmöglich.
Praktischer Tierschutz
Tierschutz und Landwirtschaft
Tierhaltung
Aus Sicht vieler Tierschutzorganisationen sollte sich eine tierschutzgerechte Nutztierhaltung an den biologischen Merkmalen und Bedürfnissen der jeweiligen Tierart orientieren. Soziale Tiere sollten in entsprechenden Gruppen gehalten werden, mit artgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten und genügend Raum für Bewegung. Gegenüber den Interessen der Landwirtschaft, in der sich die Bedingungen von Zucht, Haltung, Ernährung, Transport und Schlachtung unter Berufung auf wirtschaftliche Notwendigkeit orientieren, gibt es Abwägungskonflikte zum Tierschutz.
Tiertransporte und Schlachtung
Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands ist eine maximale Zeit von acht Stunden gestattet, für Tiertransporte ins Ausland gibt es bei Einhaltung regelmäßiger Zwischenstationen keine zeitliche Beschränkung. Die EU-Subventionierung von Lebendtier-Exporten fördert noch immer Transporte quer durch Europa. In der Schweiz sieht das neue Tierschutzgesetz eine maximale Zeit von sechs Stunden vor. Das schweizerische kagfreiland-Label erlaubt höchstens eine Stunde.
Die Schlachtung von Tieren sollte unter vorheriger Betäubung und ohne unnötige Schmerzen und Leiden erfolgen. Dies ist bei der Schlachtung im Akkord nur schwierig zu gewährleisten. Zu besonderen Diskussionen hat das betäubungslose Schächten geführt, das in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung bedarf.
Zucht von Pelztieren
Tierschützer argumentieren, viele als Pelztiere gehaltene Tierarten wie Amerikanischer Nerz, Füchse, Chinchilla, Waschbär und Nutria seien für die in Pelztierfarmen praktizierte Käfighaltung ungeeignet und litten unter diesen Bedingungen an Verhaltensstörungen und körperlichen Schäden.
Tierquälerische Praktiken und hygienisch unzumutbare Zustände in einzelnen Ländern bzw. bei einzelnen Pelztierhaltern werden regelmäßig von Tierschutzorganisationen thematisiert, auch um rechtliche Verschärfungen und Verbote durchzusetzen. Die Robbenjagd und Fallenjagd wie auch bei der Gewinnung der sogenannten Persianerfelle aus unmittelbar nach der Geburt geschlachteter Karakullämmer war bereits im 20. und 19. Jahrhundert Gegenstand massiver Tierschutzkampagnen.
Tierschutz im Verhältnis zu Jagd und Fischfang
Jagd
Ein besonderes Interesse am Tierschutz haben Jäger insbesondere hinsichtlich der Wildrettung, also von Maßnahmen zum Schutz von Wild beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen, und stehen dabei oft zu den beteiligten Landwirten im Interessengegensatz.
Sofern Tierschützer die Jagd nicht generell ablehnen, fordern sie – im Einvernehmen mit den Ökologischen Jagdverbänden – eine Erneuerung des Bundesjagdgesetzes um aktuellen Forderungen des Arten- und Tierschutzes Rechnung getragen wird.[10] Das derzeitige Jagdgesetz beruht auf dem Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1934, welches damals aber bereits in enger Kooperation und unter Berufung auf Art- und Tierschutzelemente erstellt wurde.
Der Jagd fallen stets auch bedrohte Tierarten zum Opfer, insbesondere bei der Jagd mit Fallen, aber auch durch Fehlabschüsse. Kritisiert wird ebenfalls der systematische Abschuss von angeblich wildernden Haustieren (im Jagdjahr 2002/2003 17.895 abgeschossene Katzen und 211 Hunde allein in Nordrhein-Westfalen).[11] Außerdem sei auch bei der Jagd der angst- und schmerzfreie Tod der Tiere nicht gesichert.
Fischerei und Walfang
Allgemein kritisiert wird an der Fischerei mit Netzen häufig, dass die Fische qualvoll ersticken und neben den für die menschliche Nahrung wie auch für die Nutztierhaltung verwendeten Fischen zusätzliche Meereslebewesen als Beifang getötet werden. Schleppnetzfischerei ist ein großes Problem, da die oft viele Kilometer langen Netze, die oft auch bis auf den Meeresgrund reichen und hier neben den Tieren, die gefangen werden sollen, auch tonnenweise andere Lebewesen einfangen. Diese werden dann aussortiert und meist tot ins Meer zurückgeworfen. Säugetiere wie Wale und Delfine ersticken, wenn sie sich unter Wasser in den Netzen verfangen oder Plastikmüll verschlucken. Beim Thunfischfang müssen mittlerweile technische Vorkehrungen getroffen werden, um die früher massiv mitgetöteten Delfine zu schonen.
Bei der Gegnerschaft gegenüber dem Walfang werden diesen großen Meeressäugetieren auch eine hohe Intelligenz und ein hochentwickeltes soziales Verhalten unterstellt, das die Jagd auf diese Tiere ethisch problematisch mache. Kritiker halten dies für speziesistisch, da etwa bei Schweinen und Ratten der Gegnerschaft gegenüber dem Walfang vergleichbare Aktivitäten kaum zu finden seine, obwohl diese Tiere deutlich menschenähnlicher seien.
Heimtierhaltung
Bei der Heimtierhaltung kann es zu verschiedenen Tierschutzproblemen kommen. Außer den offensichtlichen Fällen – mutwilliger Tierquälerei, Aussetzen von Tieren, grober Vernachlässigung – spielt die nicht artgerechte Haltung eine Hauptrolle. Auch wenn domestizierte und domestizierbare Tiere an das Leben mit Menschen gut angepasst sind, haben sie Mindestansprüche an ihre Haltungsbedingungen: neben artgerechter Ernährung vor allem ausreichende Bewegungsmöglichkeiten und Beschäftigungsangebote. Die Haltung von nicht domestizierten Raub- und Wildtieren sowie „exotischen“ Arten stellt zum Teil hohe Anforderungen an den Halter, die ohne ausreichende Sachkenntnisse und materielle Mittel kaum erfüllbar sind. Soweit ein Tierhalter wiederholt und beharrlich gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstößt, kann er mit einem Tierhaltungsverbot belegt werden[12]. Für einzelne Tierarten existieren deshalb gesetzliche Bestimmungen:
Deutschland
Die Mindestanforderungen an die Haltung sind in einer Reihe von Gutachten und Leitlinien festgelegt[13]
- Leitlinien der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung (10. November 1995).
- Gutachten über die Anforderungen an die Haltung von Zierfischen, die mindestens eingehalten werden sollen (Stand: 30. Dezember 1998).
- Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (10. Juni 1996).
- Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien (10. Januar 1995)
- Leitlinien der Arbeitsgruppe Tierschutz und Pferdesport (1. November 1992)
- Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen.
- Gutachten der Sachverständigengruppe über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln (10. Juli 1996).
- Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Greifvögeln und Eulen (10. Januar 1995).
- Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen
- Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien (10. Januar 1997).
- Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten (1. Juni 2006).
- Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis (10. Juni 1994) in der ergänzten Fassung vom 10. September 1996.
Österreich
Die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen an die Haltung der unterschiedlichen Tierarten sind in der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II 2004/486, nachzulesen:[14]
- Anhang 1 – Säugetiere
- Anhang 2 – Vögel
- Anhang 3 – Reptilien
- Anhang 4 – Amphibien
- Anhang 5 – Fische
Viele Probleme der Heimtierhaltung fangen Tierschutzvereine mit ihren Tierheimen in ehrenamtlicher Arbeit auf: sie gehen Hinweisen auf Tierquälerei und nicht artgerechte Haltung nach, nehmen unbedacht angeschaffte Haustiere auf und geben sie an neue Tierhalter weiter und übernehmen die kommunale Aufgabe der Abwehr von Gefahren durch streunende Tiere (vor allem Hunde) und betreuen verwilderte Haustiere. Unter den verwilderten Haustieren sind häufig Katzen und Hunde. Daher verfolgen Tierschützer das Ziel, die Fortpflanzung einzudämmen und durch artgerechte Fütterung für eine stabile gesunde Population zu sorgen. So wird beispielsweise das sogenannte Paderborner Modell – die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen – oft als vorbildlich zur Eindämmung verwilderter Katzen angesehen [15] [16] .
Aufgrund der teilweise schlimmen Zustände in ausländischen Tierheimen werden häufig Heimtiere auch nach Deutschland vermittelt. Meist werden die Tiere dabei durch Flugpaten transportiert.
Tiere in der Unterhaltung
Ein frühes, auch teilweise sehr erfolgreiches Anliegen des Tierschutzgedankes war die Einschränkung oder das Verbot von Tierkämpfen und Tierhatz zur Unterhaltung wie z. B. dem Stierkampf, der Fuchsjagd, Hunde- und Hahnenkampf oder von Pferde- und Windhundrennen und der Beizjagd.
Aus Sicht des Tierschutzes sollen darüber hinaus an die artgerechte Haltung von Wildtieren besonders hohe Anforderungen gestellt werden, da diese weniger an das Leben in menschlicher Obhut angepasst sind. Auch die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Zoos sowie die Dressur wird deshalb von einigen Tierschützern abgelehnt. Horst Stern[17] betonte in einem 1971 sehr kontrovers diskutierten Film die Nähe der Dressur an natürlichen Verhaltensweisen von Tieren und sah es als wichtiger an, entsprechende Maßstäbe auch an die Haltung der Tiere anzulegen. Bei der Zootierhaltung, die auch Unterhaltungs- und Lehraspekte aufweist, kollidieren gelegentlich Ansprüche des einzeltierbezogenen Tierschutzes mit Belangen des Artenschutzes wie der Bildung und Kenntnisvermittlung über Tiere und Natur, welche auch ein Anliegen des Tierschutzes sind.
Tierversuche
Tierversuche werden damit gerechtfertigt, dass sie dem Wohle der Menschen dienen. In Tierversuchen wird die potentielle Schädlichkeit sowie die medizinische und Umweltwirksamkeit von Stoffen erprobt, werden Krankheiten in ihren Ursachen und ihrem Verlauf erforscht, Operationsmethoden getestet und grundsätzliche Erkenntnisse über die Funktionen des Körpers gewonnen.
Dabei werden Tieren auch teilweise Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt. Daher ist aus Sicht des Tierschutzes anzustreben, dass die Zahl der verwendeten Tiere und das Maß ihrer Schädigung auf ein Minimum gesenkt wird. (Demgegenüber ist die Zahl der „verbrauchten“ Versuchstiere in Deutschland von 2.100.000 im Jahr 2001 auf 2.200.000 im Jahr 2002 angestiegen.) Wo es möglich ist, müssten Tierversuche durch alternative Methoden ersetzt werden. Ergebnisse wären auszutauschen, wenn dies die geltende Gesetzeslage zuließe, damit Mehrfachuntersuchungen vermieden würden.
Die Übertragung von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen ist nicht immer möglich. So wurde beispielsweise Contergan im Tierversuch als unbedenklich eingestuft, während etwa Acetylsalicylsäure (Aspirin) für viele Tiere giftig ist.
Besonders in der Kritik stehen die Haltungsbedingungen bei der Zucht der Versuchstiere und in den Labors und Versuchsmethoden (beispielsweise der LD50-Test) die als drastisch und qualvoll empfunden werden. Dem entgegen stehen Ansprüche an eine Sicherheit und Überprüfbarkeit von Herstellungsmethoden und Stoffen, die im Rahmen umweltschutzbedingter Gesetzgebung wie der EU-REACH Richtlinie die Anwendung von Tierversuchen zwingend vorschreibt.
Institutionen und Verbände des Tierschutzes
Staatliche Regelungen
Private Tierschutzorganisationen
1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein, dem überall in Deutschland weitere folgten. Sie schlossen sich 1881 zum Deutschen Tierschutzbund zusammen. Dieser vereinigt heute etwa 720 Tierschutzvereine mit über 800.000 Mitgliedern. Die Tierschutzorganisationen der Europäischen Gemeinschaft arbeiten in der Eurogroup for Animals zusammen.
In der Schweiz entstand um 1840 in Bern der erste Tierschutzverein. 1861 wurde der Schweizer Tierschutz STS ins Leben gerufen, damals unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Tiere». Der Schweizer Tierschutz, heute die größte Tierschutzorganisation, ist eine Dachorganisation von lokalen Tierschutzvereinen. Er ist die älteste national tätige Tierschutzorganisation der Schweiz. Im Bereich der Nutztierhaltung versucht die Organisation kagfreiland („kag“ steht für KonsumentInnen-Arbeitsgruppe) seit den 1970er Jahren, vorbildliche Tierhaltung zusammen mit Landwirten umzusetzen. Sie vergibt deshalb ein Label für Fleisch, Eier und Käse. Andere Tierschutzorganisationen sind etwa die Stiftung für das Tier im Recht, die Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin, ALTEX (Alternativen zu Tierexperimenten), die IG Tiertransporte und Schlachthöfe oder der VgT (Verein gegen Tierfabriken).
Am 1. Januar 1981 schlossen sich die 1953 gegründete Tierschutzorganisation ISPA International Society for the Protection of Animals und die 1959 gegründete Tierschutzorganisation WFPA World Federation for the Protection of Animals zur World Society for the Protection of Animals (WSPA) zusammen, die mit mehr als 1000 Mitgliedsorganisationen in über 155 Ländern das größte Netzwerk von Tierschützern weltweit ist. Nachdem 1997 das Regionalbüro in Deutschland eröffnet wurde, gründete sich ein Jahr später die WSPA Welttierschutzgesellschaft e.V. Die WSPA Welttierschutzgesellschaft ist eine international arbeitende Tierschutzorganisation, die Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen hat und sich durch Bildungsarbeit, Katastrophenhilfe, Kampagnen und die direkte Hilfe vor Ort dafür einsetzt, die Tierschutz-Standards in der ganzen Welt zu verbessern und zu garantieren. Im Jahr 2006 startete die WSPA Welttierschutzgesellschaft die Kampagne zu einer Weltweiten Tierschutzerklärung, die eine Vereinbarung über weltweite Tierschutzstandards durch die Vereinten Nationen fordert.
1969 wurde in Kanada von Brian Davis der International Fund for Animal Welfare (IFAW) gegründet, um gegen die Tötung junger Kegelrobben vor der Küste Neufundlands zu protestieren. Daraus hat sich eine der größten internationalen Tierschutz- und Artenschutzorganisationen weltweit entwickelt. Prominentestes Mitglied ist der James Bond-Darsteller und Schauspieler Pierce Brosnan.
Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in Deutschland haben sich seit den 1980er Jahren zahlreiche neue Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gebildet. Die Ziele und Arbeitsweisen sind unterschiedlich. Viele haben sich auf eine Thematik spezialisiert, um wirksame Arbeit leisten zu können. Der Verein Animals´ Angels e.V. ist eine international operierende Mitgliedsorganisation der WSPA Welttierschutzgesellschaft, die sich durch die Aufklärung der Öffentlichkeit, Kontrollen, Dokumentationen und die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden dafür einsetzt, dass die geltenden Tierschutzbestimmungen bei Tiertransporten eingehalten werden. Der Verein PROVIEH kämpft gegen die industrielle Tierhaltung, das Komitee gegen Vogelmord, Vogelfang und Wilderei. Animal Public hat sich auf den Schutz von Wildtieren spezialisiert, wie auch die Organisation Pro Animale, die verschiedene Projekte betreut (z. B. Freikauf aus nicht tierschutzgerechten Pferdetransporten und aus dem Tierversuch, Aufbau von Tierheimen in der Türkei und anderen Ländern, „Tanzbären“-Problematik, Kettenhundehaltung). Andere Verbände wie Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. setzen sich für die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung weiterer Tierrechte und deren Umsetzung ein.
Deutschland
Organisation Gründungsjahr Beschreibung Animal Peace 1987 gemeinnützig anerkannte Tierrechtsorganisation animal public 2001 Tier- und Artenschutzverein Bund gegen Missbrauch der Tiere 1922/1952 Hilfe für Tiere in Not; Tierheime Deutscher Tierschutzbund 1881 Dachverband Die Tierschutzpartei 1993 weltweit erste Tierschutzpartei Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz 1983 leistet intensive Jugendarbeit Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. 1982 wendet sich besonders gegen Tierversuche Pro Animale 1985 betreibt schwerpunktmäßig Projekte auf internationaler Ebene PROVIEH 1973 nach eigenen Angaben der älteste und größte Tierschutzfachverband Siehe auch: Albert Schweitzer Stiftung für unsere MitweltInternational
Organisation Gegründet Beschreibung Animal Liberation Front (ALF) 1976 führt auch illegale Aktionen durch Animals’ Angels 1998 Mitglied der World Society for the Protection of Animals Humane Society of the United States (HSUS) 1954 Vor allem tätig in den Vereinigten Staaten International Fund for Animal Welfare (IFAW) 1969 Internationaler Tierschutzfonds Italian Horse Protection Association (IHP) 2009 Wichtigste Organisation für den Schutz von Pferden in Italien People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) 1980 Große Vereinigung mit weltweit 2 Millionen Mitgliedern Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) 1824 Älteste Tierschutzorganisation weltweit World Society for the Protection of Animals (WSPA) 1981 das größte Netzwerk von Tierschützern weltweit Vier Pfoten 1988 wurde inzwischen in eine Stiftung umgewandelt Methoden der Organisationen und Umgang mit Gewalt
Die Methoden, mit denen die Organisationen versuchen, ihre Ziele zu erreichen, sind unterschiedlich. Grundsätzlich betreiben und unterstützen Tierschützer etwa Tierheime oder Gnadenhöfe und bemühen sich um praktische Hilfen und Weiterbildung ihrer Mitglieder und Interessenten im Sinne des Tierschutzes wie auch die Aufnahme und Versorgung ausgesetzter und geschwächter Tiere. Für die Mitgliederwerbung werden Infostände auf der Straße, Rundbriefe wie auch symbolische Aktionen und Demonstrationen, von der Störung einer Jagdgesellschaft bis hin zu spektakulären Aktionen wie der Blockade von Walfängern, veranstaltet. Greenpeace, später auch Robin Wood wurden durch solche medienwirksame symbolische Aktionen überregional bekannt. Radikale Gruppierungen, wie etwa Sea Shepherd, rammen auf hoher See illegal operierende Walfänger. Sea Shepherd versenkte bisher zehn Schiffe und nimmt für sich in Anspruch, in Internationalen Gewässern die Strafverfolgung durchsetzen zu dürfen. Dabei beruft sich die Organisation auf die United Nations World Charter for Nature.
Die Gewaltbereitschaft, das Begehen von Straftaten durch militante Tierschützer und Tierrechtler ist ein ernstzunehmendes kriminologisches wie ethisches Problem. Die Straftaten reichen von der Sachbeschädigung, etwa dem Beschädigen von Hochsitzen, was aber auch Verletzungen wie im Extremfall auch den Tod des Jägers billigend in Kauf nimmt, bis hin zu Psychoterror, Einbrüchen, Landfriedensbruch, Brandstiftung und Mord.[18]
Siehe auch
Portal:Tierschutz – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Tierschutz
- Kategorie:Tierschutzorganisation
- Kleintierzuchtverein
Literatur
- Elisabeth de Fontenay: Le silence des bêtes: la philosophie à l’épreuve de l’animalité; Paris: Fayard, 1999. Gründliche Geschichte.
- Martin Liechti (Hrsg.): Die Würde des Tieres. Harald Fischer Verlag, Erlangen 2002, ISBN 3-89131-406-X
- Hans Hinrich Sambraus und Andreas Steiger (Hrsg.): Das Buch zum Tierschutz. Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart 1997, ISBN 3-432-29431-X
- Gotthard M. Teutsch: Mensch und Tier – Lexikon der Tierschutzethik. Vandenhoek & Ruprecht, Göttingen 1987, ISBN 3-525-50171-4
- Günter Rohrmoser: Die Krise der Naturwissenschaften und ethische Fragen der Tierhaltung, Mensch-Tier-Verhältnis in: Landwirtschaft in der Ökologie- und Kulturkrise. Gesellschaft für Kulturwissenschaft, Bietigheim/Baden 1996, ISBN 3-930218-25-9.[19]
- Jean-Claude Wolf: Tierethik. Neue Perspektiven für Menschen und Tiere. 2., durchgesehene Auflage. Harald Fischer Verlag, Erlangen 2005, ISBN 3-89131-415-9
- Ursula Wolf: Das Tier in der Moral. Klostermann, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-465-02233-5
Weblinks
Wiktionary: Tierschutz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenCommons: Tierschutz – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWikinews: Tierschutz – in den Nachrichten- Links zum Thema Tierschutz im Open Directory Project
- [hhttp://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/Tierschutzbericht2007.html Tierschutzbericht 2007 der Deutschen Bundesregierung], bmelv.de
- Gesetze
- Artikel 20a des Grundgesetzes
- Tierschutzgesetz Deutschland (HTML und PDF)
- Tierschutzgesetz Österreich (PDF)
- Tierschutzgesetz TschG Schweiz (PDF; 497 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Hanna Rheinz: Tiere im Judentum, tierimjudentum.de
- ↑ Chrismon (Zeitschrift), März 2010, S. 49
- ↑ Preisschrift über die Grundlage der Moral, nicht gekrönt von der Königlich Dänischen Sozietät der Wissenschaften, Werke IV, S. 238
- ↑ zustimmend zitiert von Eugen Drewermann in: Die Rechtlosigkeit der Kreatur im christlichen Abendland; in: IATE (Hrsg.): Tierrechte, eine interdisziplinäre Herausforderung; Heidelberg 2007, S. 271 ff.
- ↑ Hanna Rheinz: Kabbala der Tiere. Tierrechte im Judentum; in: IATE (Hrsg.): Tierrechte: eine interdiszinplinäre Herausforderung; Heidelberg 2007, S. 234–252
- ↑ K. P. Schweiger: „Alter Wein in neuen Schläuchen“: Der Streit um den wissenschaftlichen Tierversuch in Deutschland 1900–1935; Diss. Göttingen 1993
- ↑ Quelle: Eric Stritter, Tierschutz als Deckmantel für Naziideologien, aus: Netz gegen Nazis; vgl. auch redok, beide abgerufen am 16. April 2010
- ↑ Animalsasia Animalsasia.org
- ↑ Die Tierschutz-Lüge
- ↑ Deutscher Tierschutzbund
- ↑ Tierschutz Bayern.de
- ↑ Verbot der Tierhaltung bei wiederholten Verstößen gegen Tierschutz zulässig – Urteil des VG Berlin vom 9. Juni 2010, Az. VG 24 L 161.10, kostenlose-urteile.de
- ↑ mmelv.de
- ↑ Bmgfj.gv.at
- ↑ Das Paderborner Modell
- ↑ aktion kitty Paderborn
- ↑ Bemerkungen über das Pferd im Zirkus-Film von Horst Stern 1971
- ↑ Janet Louise Parker: Jihad Vegan; Newcriminologist.com, 20. Juni 2005.
- ↑ GFK-web.de
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