- Korpusware
-
Als Korpusware bezeichnet man in der Silberwarenproduktion, im Silberwarenhandel und -verkauf sowie in der Versicherungsbranche alle Gefäße, Platten, Kandelaber, Tafelaufsätze, aber auch Ehrengeschenke, Kirchensilber, Schlüsselanhänger, Dosen und Sportpreise etc.[1]
Der Begriff bezeichnet also den Bereich voluminöserer Silberwaren, um diesen von Besteck, Schmuck und anderen Kleingegenständen aus Silber abzugrenzen. Er hat sich erst mit der industriellen Fertigung im 19. Jahrhundert verbreitet und wird daher für älteres, rein handwerklich gefertigtes Silbergerät, das ja nur selten Gegenstand des Handels und somit in der Regel keine Ware im engeren Sinne war, weniger verwendet.[2]
Im angelsächsischen Sprachgebrauch wird entsprechend zwischen hollow ware (Korpus) und flatware (Besteck) unterschieden.
Literatur
- Istvan Dombi, Bernd Höfler und Ingrid Loschke, Bruckmanns Silberlexikon, Bruckmann: München 1982
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Horst Dietz:Hausratversicherung 84: Bedingungen, Klauseln, Prämienrichtlinien, Versicherungstechnik, Verlag Versicherungswirtschaft, 1988, ISBN 3884871544, Seite 305
- ↑ Ältester Nachweis für "Corpusstück": Rolle des Bremischen Goldschmiedeamtes, 1817
Wikimedia Foundation.