- Koscherfleischsteuer
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Die Koscherfleischsteuer war eine Sondersteuer für koscheres Fleisch, wie auch die Lichtbentschsteuer, die seit Kaiserin Maria Theresia in den Kronländern galt. Auch im Russischen Reich galt diese Steuer.
Geschichte
Maria Theresias Sohn Joseph II. war trotz seiner Reformbestrebung keineswegs gewillt das Familiantengesetz, das seit seiner Mutters Zeiten eingeführt worden war, sowie die Wohnortbestimmung und die Koscherfleischsteuer, zurückzunehmen. Die jährliche Steuer von 200.000 Gulden waren für Joseph II. eine sichere und leichte Einnahme.[1]
Seit der Steuerreform 1844 mussten die Juden im Russischen Reich neben der Steuer für Koscherfleisch eine Steuer für Sabbatkerzen für den Unterhalt der neuen Schulen an den Staat abführen. Die Rigaer Gemeinde wurde von dieser Regelung ausgenommen, da sie die Sondersteuer erfunden und freiwillig eingeführt hatte. Die Rigaer kamen weiter selbst für ihre Gemeindeschule auf. Die Kerzensteuer wurde von Steuerpächtern eingetrieben, bei den örtlichen Stadtverwaltungen abgegeben und über diese an die Schulen verteilt.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Chaim Frank, Juden in der ehemaligen Tschechoslowakei (Digitalisat)
- ↑ Verena Dohrn, Die erste Bildungsreform für Juden im Russischen Reich in ihrer Bedeutung für die Juden in Liv- und in Kurland, in Aschkenas - Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden, Verlag Walter de Gruyter 1998 (Digitalisat)
Kategorien:- Steuern und Abgaben
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