- Kostendach
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Das Kostendach legt eine Preis-Obergrenze fest, z. B. auf Grund eines Angebotes eines Unternehmers. Die genauen Bedingungen können in einem Werkvertrag festgelegt werden.
Abrechnung
"Der Kostendachpreis ist der maximale Preis, den der (Kunde) für die im Werkvertrag vereinbarte Leistung bezahlen muss."[1] Im Normalfall wird wie folgt abgerechnet. Zuerst werden die Kosten nach effektivem Aufwand ermittelt. Danach ergeben sich folgende zwei Möglichkeiten:
- Liegt der effektive Aufwand über dem vertraglichen Kostendach, wird als Abrechnungssumme der Betrag des Kostendaches verrechnet. Der Betrag, welcher über dem Kostendach liegt muss der Unternehmer auf seine Kosten übernehmen.
- Liegen die Kosten unter dem Kostendach, wird, wenn vertraglich nichts anderes abgemacht wurde, die Differenz von effektivem Aufwand und Kostendach-Betrag zu je 50% von Auftragnehmer und Auftraggeber übernommen.
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- Dazu ein Beispiel:
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Betrag Kostendach 100.000,– effektiver Aufwand 90.000,– Differenzbetrag 10.000,– Kostenaufteilung Auftraggeber/Unternehmer je
(Differenzbetrag geteilt durch 2)5.000,– Auftraggeber bezahlt Unternehmer 95.000,–
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Einzelnachweise
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