- Kroatische Pragmatische Sanktion
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Die Kroatische Pragmatische Sanktion (kroatisch Hrvatska pragmatička sankcija) ist ein Beschluss, der vom kroatischen ständischen Landtag bzw. Sabor am 9. März 1712 gefasst wurde. Mit diesem Beschluss wurde das weibliche Nachfolgerecht der Dynastie der Habsburger anerkannt.
Kaiser Karl VI. hatte keinen männlichen Nachkommen, so dass er sich darum bemühte, dass das Thronfolgerecht auch der weiblichen Linie seines Hauses zugesichert würde. Die kroatischen Stände, im Widerstand gegen ungarische Eingriffe in die kroatische Autonomie die Unterstützung des Wiener Hofes suchend, kamen als Erste in der Habsburgermonarchie den Bemühungen des Kaisers entgegen. Das Kroatische Parlament beschloss am 9. März 1712 in seiner Sitzung in Zagreb, dass es sich jener und solcher weiblichen Linie des österreichischen Geschlechts anvertrauen wird, das nicht nur Österreich besitzen wird, sondern auch Steiermark, Kärnten und Krain, und ihr Sitz wird in Österreich sein.[1]
Der Kaiser (mit Rücksicht auf den ungarischen Adel, der damals gegen die weiblichen Nachfolgerechte der Habsburger war) erkannte diesen Beschluss zwar nicht offiziell an, nahm ihn aber mit der Zustimmung zur Kenntnis und schrieb im Dankbrief an die kroatischen Stände unter anderem: Wir und Unsere Nachfolger werden immer Ihre Rechte, Privilegien und Vorrechte unverletzt bewahren, und erteilte ihnen so die gewünschte Unterstützung.[2]
Doch der Kaiser erkannte 1723 die Pragmatische Sanktion der ungarischen Ständeversammlung an, die das Nachfolgerecht der Habsburger nach langem Widerstand akzeptierte, allerdings unter der Bedingung der Einheit aller Länder der heiligen Stephanskrone, womit das Königreich Kroatien und Slawonien ein integraler Teil Ungarns wurde. Damit verlor die Kroatische Pragmatische Sanktion jede rechtliche Wirkung.
Die historische Bedeutung der Kroatischen Pragmatischen Sanktion liegt darin, dass sie im 19. Jahrhundert bei den Wortführern der Kroatischen Nationalen Wiedergeburt eine entscheidende Rolle spielte. Das Kroatische Parlament hat damit eine gewisse Eigenstaatlichkeit gegenüber Ungarn gezeigt.[3] Die Kroatische Pragmatische Sanktion wird deswegen in der Präambel der Verfassung der Republik Kroatien erwähnt als einer der Beweise für die kroatische Eigenstaatlichkeit durch lange Jahrhunderte unter fremder Herrschaft.
Einzelnachweise
- ↑ Im lateinischen Original: eidemque se confidere, illius nimirum et talis toeminini sexus augustissimi sanguinis Austriaci, qui videlicet non modo Austriae, sed provinciarum etiam Styriae, Carinthiae et Carniolae possessionem habebit, et in modofata Austria residebit. Zitiert nach: Klaić, S. 86; Beuc, S. 90; Budak, Strecha, Krušelj, S. 93.
- ↑ Rudolf, S. 6; Budak, Strecha, Krušelj, S. 94.
- ↑ Dunja Melčić: Der Jugoslawien-Krieg. Handbuch zur Vorgeschichte, Verlauf und Konsequenzen. VS Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 9783531332192, S. 51. Digitalisat auf Google Books
Literatur
- Ivan Beuc: Kojim pravom postaje Marija Terezija hrvatskim kraljem? (Mit welchem Recht wird Maria Theresia kroatische Königin?), In: Vjesnik Kraljevskog državnog arhiva, god. VIII, Zagreb 1939.
- Neven Budak, Mario Strecha, Željko Krušelj: Habsburzi i Hrvati (Die Habsburger und die Kroaten), Srednja Europa, Zagreb 2003.
- Vjekoslav Klaić: Hrvatska pragmatička sankcija. (Die Kroatische Pragmatische Sanktion.) In: Rad Jazu 206, Zagreb 1915, S. 61–135.
- Viktor Rudolf: Kralj Karlo IV. (König Karl IV.), Sisak 1916.
Weblinks
- Text der Kroatischen Pragmatischen Sanktion vom Lateinischen ins Kroatische übertragen (PDF-Datei; 36 kB)
- Kroatische Pragmatische Sanktion auf der offiziellen Seite des Kroatischen Parlaments
- Ivana Jukić, U sjeni Hrvatske pragmatičke sankcije (Im Schatten der Kroatischen Pragmatischen Sanktion) pdf.
- R. W. Seton -Watson: The Southern Slav question and the Habsburg monarchy, London 1911
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