- Kuratbenefizium
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Kuratbenefizium bezeichnet die Verbindung des alten kirchenrechtlichen Titel Kurat mit dem im Mittelalter zur erblichen Nutzung überlassenes Land bzw. Amt (Lehen) und das mit Pfründen verbundene Kirchenamt oder das Einkommen daraus. Es stellt im Kanonischen Recht heute nurmehr eine Form des Benefiziats als vermögensrechtliche Struktur dar.
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