- Küchenmeister (Amt)
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Der Küchenmeister (veraltet Chuchenmaister oder lateinisch coquinarius, culinarius, magister coquinae) ist ein historisches Amt. Er war für die Verwaltung der Lebensmittel zuständig.[1] Er war der erste Verwaltungsbeamte der Hofhaltung[2] und hatte für den Truchsess eine ähnliche Funktion wie die Vögte für den Kämmerer.[3] Der Küchenmeister war auch Stellvertreter des Truchsess[4] und ihm untergeordnet.[5]
Das Amt des Küchenmeisters wird bereits im Nibelungenlied erwähnt. Es wurde wahrscheinlich 1202 von König Philipp von Schwaben eingeführt.[6] Teilweise war das Amt ein Erbamt.[7]
Einzelnachweise
- ↑ Petrus Becker: Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias vor Trier. Walter de Gruyter, 1996, ISBN 9783110150230, S. 314f.
- ↑ Christian Eduard Langethal: Geschichte der teutschen Landwirthschaft. F. Luden, 1854, S. 150.
- ↑ Archiv für Staats- und Kirchengeschichte der Herzogthümer Schleswig, Holstein, Lauenburg und der angrenzenden Länder und Städte. D.C.C. Schwers Wittwe, 1840, S. 360.
- ↑ Sitzungsberichte. Philosophisch-historische Classe. Österreichische Akademie der Wissenschaften, 1862, S. 518
- ↑ Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Classe. K. K. Hof- und Staatsdruckerei, 1854, S. 22.
- ↑ M. J. Ficker: Die Reichshofbeamten der staufischen Periode. 1863, S. 39.
- ↑ Küch(en)meister. Deutsches Rechtswörterbuch, abgerufen am 30. Januar 2011.
Kategorie:- Historisches Amt
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