Lagergeld

Lagergeld
Lagergeld im Zweiten Weltkrieg-10 Reichspfennig
Lagergeld Frankreich im Zweiten Weltkrieg, Rückseite
Lagergeld Frankreich im Zweiten Weltkrieg, Vorderseite
Erster Weltkrieg:Lagergeld aus Österreich

Als Lagergeld wird eine Form von Notgeld bezeichnet, die in Kriegsgefangenenlagern an die Kriegsgefangenen anstelle regulären Geldes ausgegeben wird, um im Falle einer Flucht sicherzustellen, dass die Kriegsgefangenen nicht über Bargeld verfügen. Ebenfalls als Lagergeld wird das Geld bezeichnet, das in den Konzentrationslagern und Ghettos im Nationalsozialismus an die Gefangenen ausgegeben wurde. Dieses Lagergeld bzw. Ghettogeld diente darüber hinaus der Ausplünderung und Entrechtung der Gefangenen. Hauptartikel hierzu: Lagergeld (KZ).

Geschichte

Das erste Lagergeld wurde im Siebenjährigen Krieg durch die Österreichische Armee in einem Kriegsgefangenenlager für preußische Offiziere bei Dresden ausgegeben. Die ältesten heute noch erhaltenen Lagerscheine stammen aus dem 1861 bis 1865 im Rahmen des Amerikanischen Bürgerkrieges eingerichteten Kriegsgefangenenlager Camp Douglas bei Chikago. Im Ersten Weltkrieg gab es eine Fülle unterschiedlicher Lagergeldausgaben, da es keine einheitlichen Regelungen gab und jede Lagerverwaltung eigene Modelle entwickelte[1].

Die Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen von 27. Juli 1929[2] regelte in § 6 und § 24, dass der Kriegsgefangene sein Bargeld zwar abliefern müsse, dieses aber ihm nach der Kriegsgefangenschaft in gleicher Währung erstattet werden müsse. Zur Umsetzung wurden den Gefangenen Gutscheine über das abgegebene Geld ausgehändigt, die als Lagergeld genutzt wurden. Auch erhielten Offiziere in Kriegsgefangenschaft von der Siegermacht Soldzahlungen, die in Lagergeld geleistet wurden.

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Lagergeld sowohl in Deutschland als auch in Frankreich vereinheitlicht. Damit erhielten alle Soldaten unabhängig davon, in welchem Lager sie interniert waren, einheitliche Scheine.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Albert Pick: Papiergeld; 1967, Seite 58-64
  2. Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen von 27. Juli 1929

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