Landesamt für Datenschutzaufsicht

Landesamt für Datenschutzaufsicht
Landesamt für Datenschutzaufsicht
– LDA –
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Staatliche Ebene Freistaat Bayern
Aufsichtsbehörde(n)
Gründung 1. Januar 2002
Hauptsitz Ansbach
Behördenleitung Thomas Kranig, Präsident
Anzahl der Bediensteten 12
Website www.lda.bayern.de

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) ist eine unabhängige Landesbehörde des Freistaates Bayern mit Sitz in Ansbach. Die Aufsichtsbehörde wurde am 1. Januar 2002 als Teil der Regierung von Mittelfranken gegründet und war seinerzeit gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern weisungsgebunden. Durch die am 1. August 2011 in Kraft getretene Änderung des bayerischen Datenschutzgesetzes wurde die Einrichtung weisungsfrei.

Es ist organisatorisch und räumlich (Amtsräume) bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Tätigkeiten

Dazu zählen das Überwachen und die Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern (private Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine und Verbände und Internet u.a.).

Organisation

Die Organisation gliedert sich in die Leitung sowie sechs Referate:[1]

Leitung: Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Presseanfragen

Referat 1: Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung

Referat 2: Banken, Auskunfteien, Werbung, allgemeine Fragen, Datensicherheit

Referat 3: Versicherungen, Gesundheitswesen, freiberufliche Tätigkeiten, soziale Einrichtungen

Referat 4: Internet, Vereine und Verbände, Vermietung und Wohnungseigentum

Referat 5: Industrie, Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, Kundenbindung, Bußgeldverfahren, internationaler Datenverkehr

Referat 6: Technik, IT-Sicherheit, Kommunikation und Verschlüsselung

Siehe auch

  • Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
  • Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte des Bundes- und der Landesbeauftragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz (ZAfTDa)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. www.lda.bayern.de. Aufgerufen am 8. September 2011.
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