- Behördenleiter
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Ein Behördenleiter (auch Dienststellenleiter oder veraltet Amtsvorsteher oder Dienstvorsteher) ist der Leiter einer Behörde (oder Dienststelle). Er füllt eine berufliche Funktion (Führungskraft) aus und wird benannt (nicht ernannt oder berufen).
Seine Besoldung richtet sich nach der Anzahl der ihm unterstellten Mitarbeiter sowie nach der Stellenbewertung durch die nächsthöhere Dienststelle. Die Aufgaben sind klassische Aufgaben des Managements wie das Personalwesen, die Organisation, das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, die Kommunikation nach innen und außen sowie die Repräsentation.
Behördenleitern wird in Deutschland eine Behördenleiterzulage gewährt.
In Deutschland sind die meisten Behördenleiter Beamte des höheren Dienstes, teilweise aber auch des gehobenen Dienstes, aber auch Angestellte sind Behördenleiter.
Die Stellen als Behördenleiter werden in der Regel ausgeschrieben. Bei Ministerien ist der Minister politisch verantwortlich. Für die Geschicke der Verwaltung ist aber ein Amtschef, ein Angehöriger des höheren Dienstes, verantwortlich. Je nach Größe ist die Funktion in der Wirtschaft mit einem Filial- oder Gebietsleiter vergleichbar.
Kategorien:- Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes
- Berufliche Funktion (Management)
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