- Landesbühne
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Die Landesbühne ist eine in Deutschland verbreitete Organisationsform von öffentlich-rechtlichen Theatern. Ihr besonderer kulturpolitischer Auftrag besteht darin, auch Gegenden zu bespielen, in denen kein öffentliches Theater beheimatet ist. In der Regel findet weniger als die Hälfte der Aufführungen am eigentlichen Sitz der Landesbühne statt, was ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu den Stadt- und Staatstheatern ist. Die Rechtsträgerschaft kann beim jeweiligen Bundesland liegen oder die Landesbühne wird als Kooperation von mehreren Kommunen und Gebietskörperschaften getragen. Das Spektrum an dargebotenen Inszenierungen kann sehr vielfältig sein. In den Spielplänen finden sich alle gängigen Sparten wieder: Schauspiel, Musiktheater (Oper, Operette, Musical), Ballett und Kinder- und Jugendtheater.
Literatur
- Manfred Brauneck, Gérard Schneilin (Hrsg.): Theaterlexikon 1. Begriffe und Epochen, Bühnen und Ensembles. 5. vollständig überarbeitete Neuausgabe, August 2007, Rowohlt Verlag GmbH, Reinbek bei Hamburg, ISBN 978-3-499-55673-9
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Kategorie:- Theaterbetriebsform
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