- Öffentlich-rechtlich
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Öffentlich-rechtlich steht für Institutionen, die nach öffentlichem Recht verfasst sind, deren Organisation also nicht nach den Regeln (und dem gesellschaftsrechtlichen Typenzwang) des Privatrechts erfolgt und die unter Umständen nicht-zivilrechtliche Handlungsformen wie Verwaltungsakte kennen.
Beispiele für rechtliche Formen:
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland), Stiftung öffentlichen Rechts (Österreich, Schweiz), auch als Stiftungsverein
Typischerweise öffentlich-rechtlich verfasst sind:
Kategorie:- Öffentliches Recht (Deutschland)
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