- Lebendohrmarkennummer
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Die Lebendohrmarkennummer ist ein Identitätskennzeichen in der Rinderhaltung. Es wird Rindern bei der Geburt zugeteilt. Dieses geschieht meist durch den Landwirt, der dem neugeborenen Kalb die Ohrmarken einzieht. Jedes Rind, das nach dem 28. Oktober 1995 geboren wurde, hat eine solche Lebensohrmarke zu tragen. Nach dem 1. Januar 1998 geborene Rinder müssen in jedem Ohr eine identische Marke tragen. Die Ohrmarken werden den Landwirten von der mit der Ausgabe beauftragten Organisation (meist den Landeskontrollverbänden, die auch die Milchleistungsprüfung durchführen), auf Antrag entsprechend der ungefähren Anzahl der im folgenden Jahr zu erwartenden Geburten zugeteilt. Entfernt werden dürfen die Marken erst nach der Schlachtung des Tieres.
Die Lebensohrmarkennummer besteht aus einer Buchstaben- und Ziffernkombination und hat 12 Stellen. Sie beginnt mit dem Länderkürzel in Buchstaben (z. B. DE für Deutschland, NL für das Königreich der Niederlande). Dann folgt eine zweistellige Nummerncodierung für das Bundesland, in dem das Tier geboren wurde (z.B. 03 für Niedersachsen). Individuell vergeben werden die letzten 8 Ziffern. Diese Nummer begleitet jedes in Deutschland und den anderen EU-Staaten geborene Rind das ganze Leben. Sie findet sich auf den Ohrmarken und dem Rinderpass sowie in der HI-Tier-Datenbank. Die Lebensohrmarkennummer muss sich zusätzlich als Strichcode auf den Ohrmarken und dem Rinderpass befinden.
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