- Ohrmarke
-
Eine Ohrmarke dient der amtlichen Kennzeichnung und Registrierung von Haus- und Nutztieren. In Deutschland sind alle Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen und Schafe, sowie in Gehege gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer mit Ohrmarken zu kennzeichnen.
Bei Rindern und Büffeln werden je eine Ohrmarke am rechten und linken Ohr befestigt. Seit Juli 2005 gilt dies auch für Schweine, Ziegen und Schafe.
Inhaltsverzeichnis
Aussehen in der EU
In der Europäischen Union wurde durch die Verordnung Nr. 2629/97 die Beschriftung der Ohrmarke festgeschrieben. Zuerst enthält sie das zweistellige Kürzel des Mitgliedstaates, in dem der Betrieb ansässig ist, bei dem das betreffende Tier zuerst gekennzeichnet wurde. Danach folgt ein maximal zwölfstelliger numerischer Code, der das Tier eindeutig identifiziert. Weiterhin ist der Name, der Code oder das Symbol der zuständigen Behörde bzw. der zuständigen Zentralbehörde des Mitgliedstaats, die die Ohrmarke vergeben hat, angegeben. Außerdem darf ein zusätzlicher Strichcode aufgebracht sein. Die Ohrmarken müssen aus biegsamen Kunststoff bestehen, fälschungssicher und nicht wiederverwendbar sein. Zudem gilt für die aufgebrachten Angaben, dass diese unauslöschbar und während der gesamten Lebenszeit des Tieres gut leserlich sein müssen. Als Rindviehhalter ist man in Deutschland dazu verpflichtet, verlorengegangene Ohrmarken unverzüglich zu ersetzen.
Aussehen bei den samischen Rentierzüchtern
Rentierzüchter in "Lappland" (richtig: Sapmi) kennzeichnen ihre Rentiere traditionell mit Kerben in den Ohren der Tiere. Dabei werden unterschiedliche Kombinationen von kleinen, größeren und runden Kerben an der Ohroberkante und -unterkante eingeschnitten. Beide Ohren weisen unterschiedliche Kerbenkombinationen auf. Die Kerbmuster sind amtlich registriert. Diese Form der Kennzeichnung ermöglicht nur die Zuordnung zum Besitzer des Tieres. Der Vorteil liegt aber eindeutig darin, dass außer einem Messer kein weiteres Hilfsmittel verwendet werden muss. In letzter Zeit werden aber zunehmend Ohrmarken eingesetzt, die denen in der EU ähnlich sind.
Anbringung von Ohrmarken
Die Anbringung von Ohrmarken wird in der Regel in den ersten Lebenstagen vorgenommen, um auch später eine genaue Identifizierung und Herkunft des Tieres nachweisen zu können. Jedem Rind wird seit 28. Oktober 1995 eine Lebendohrmarkennummer als Identitätskennzeichen bei der Geburt zugeteilt.
Wildmarken
Wildmarken werden zur Kennzeichnung von Wild in einigen Bundesländern als Ohrmarken verwendet. „Bei Schalenwild, das für die Behandlung in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt vorgesehen ist, erfolgt die Anbringung der Wildmarke am Ohr.“ [1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Mecklenburg-Vorpommern, Verordnung zum Nachweis der Aufnahme und des Verbleibs von totem Schalenwild sowie zur Überwachung und Kontrolle des Wildhandels (Wildhandelsüberwachungsverordnung - WildHÜVO M-V) § 2 Wildmarke und Wildursprungsschein
Weblinks
Commons: Ohrmarken – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorien:- Agrarrecht
- Rinderhaltung
- Gesetz und Regelwerk zur Jagd
Wikimedia Foundation.