- Legis actio
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Legis actio (lat. legis actio: Vorgehen aus Recht, Legisaktion) ist im älteren römischen Recht die feierliche Verfahrensform der Rechtsverfolgung, das Handeln nach festen Spruchformeln.
Insgesamt sind fünf Formen des Legisaktionenverfahrens bekannt. Das Legisaktionenverfahren fand in seinem ersten Abschnitt vor dem Gerichtsmagistrat (in iure, vor Gericht) und im zweiten Abschnitt vor dem Geschworenenrichter (apud iudicem, vor dem Richter) statt.
- Legis actio sacramento in rem oder in personam (Legisaktion durch Eid)
- Legis actio per iudicis arbitrive postulationem (L.a. durch Begehren eines Entscheiders oder Schlichters)
- Legis actio per condictionem (L.a. durch Ansage)
- Legis actio per manus iniectionem(L.a. durch Handanlegung)
- Legis actio per pignoris capionem (L.a. durch Pfandergreifung)
Das Legisaktionenverfahren von Lege agere,die festen Spruchformeln.die von den Parteien vor dem Magistrat gesprochen werden mussten wurde im Lauf des 2./1. Jh. v. Chr. vom Formularprozess verdrängt und 17 v. Chr. (mit wenigen Ausnahmen) abgeschafft.[1]Einzelnachweise
- ↑ Max Kaser,Hackl, Karl [Bearb.]: Das römische Zivilprozessrecht. 2., vollst. überarb. und erw. Aufl. / neu bearb. von Karl Hackl. 2. Auflage. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40490-1.
Literatur
- Max Kaser,Hackl, Karl [Bearb.]: Das römische Zivilprozessrecht. 2., vollst. überarb. und erw. Aufl. / neu bearb. von Karl Hackl. 2. Auflage. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40490-1, S. 712.
- Max Kaser, Knütel, Rolf [Bearb.]: Römisches Privatrecht : ein Studienbuch. Fortgef. von Rolf Knütel. 19. Auflage. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57623-2, S. 464.
Weblinks
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