- IT-Planungsrat
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Der IT-Planungsrat dient in Deutschland der Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnologie. Die Möglichkeit des Zusammenwirkens wurde mit Inkrafttreten des Artikels 91c Grundgesetz am 1. August 2009 eröffnet und durch den Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern vom 1. April 2010 geregelt. Er löst hierzu die bisherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung, den Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern und den Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung (KoopA ADV) sowie alle Untergremien ab. Die erste Sitzung fand am 22. April 2010 statt.
Mitglieder
Mitglieder sind die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik sowie jeweils ein für Informationstechnik zuständiger Vertreter jedes Landes. Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände können ebenso beratend teilnehmen wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern. In 2010 ist die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, Vorsitzende. In 2011 übernimmt der Vertreter Baden-Württembergs, Ministerialdirektor Günther Benz, den Vorsitz.
Eine Liste der Mitglieder und ständigen Sitzungsteilnehmer findet sich hier.Aufgaben
Die Aufgaben des IT-Planungsrats sind im Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c Grundgesetz festgelegt und umfassen:[1]
- die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik;
- die Beschlussfassung über fachunabhängige oder fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards
- die Steuerung von E-Government-Projekten;
- die Planung und Weiterentwicklung des Verbindungsnetzes nach Maßgabe des IT-NetzG
Anwendungen und Projekte des IT-Planungsrates
Mit dem IT-Planungsrat wird erstmals eine zentrale ebenenübergreifende Koordinierungsinstanz geschaffen, die das E-Government-Projekt koordiniert und bereits im Betrieb befindliche Anwendungen steuert. Hierzu wird ein Projekt- und Anwendungsportfolio erstellt.[2]
Projekte
Siehe auch: Vorhaben des Aktionsplans von Deutschland-OnlineAnwendungen
- Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis
- OSCI-Leitstelle
- Leistungskatalog (LeiKa)
- Behördenfinder Deutschland
- Governikus
Einzelnachweise
Weblinks
Kategorie:- Öffentliche Verwaltung (Deutschland)
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