- Lex Schwarzenberg
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Als Lex Schwarzenberg wird das am 10. Juli 1947 vom Tschechoslowakischen Parlament erlassene Gesetz 143/1947 bezeichnet. Es legalisierte die widerrechtliche Enteignung der Besitztümer der Schwarzenbergs in der Tschechoslowakei.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Die ersten, relativ unbedeutenden Schwarzenbergschen Besitzungen gehen auf das 15. Jahrhundert zurück. Die Familie Schwarzenberg besaß seit dem 17. Jahrhundert Ländereien, Teiche, Industrie, Immobilien, Sammlungen und Archivalien auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei.[1] Obwohl die Familie auch Besitzungen in Franken und Österreich hatte, war ihr wirtschaftliches und soziales Zentrum während fast 300 Jahren eindeutig das Königreich Böhmen, seit 1918 die Tschechoslowakische Republik. Während dieser Zeit trug die Tätigkeit der Familie erheblich zum wirtschaftlichen (beispielsweise durch den Bau des Schwarzenbergschen Schwemmkanals), sozialen und kulturellen Aufstieg Südböhmens bei.[2]
Der letzte legitime Eigentümer der Schwarzenbergschen Besitzungen in der damaligen Tschechoslowakei war Adolph Schwarzenberg. Da er kompromissloser[3] Gegner des Hitler-Regimes war, wurde sein gesamter im sogenannten Reichsgebiet gelegener Besitz 1940 auf persönlichen Befehl Heinrich Himmlers durch die Gestapo enteignet. Adolph Schwarzenberg floh mit seiner Frau Hilda, geborene Luxembourg, in die USA. Sein Adoptivsohn und Generalbevollmächtigter Heinrich Schwarzenberg hingegen wurde festgenommen und in diversen Gefängnissen sowie dem Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert.[4]
Anwendung
Als Gegner des Nationalsozialismus und tschechischer Staatsbürger hätte Schwarzenberg eigentlich nicht den Beneš-Dekreten unterlegen. Dennoch wurden seine Besitztümer durch ein 1947 eigens erlassenes Gesetz, die Lex Schwarzenberg, enteignet und gingen vom (unrechtmäßigen) Eigentum des Protektorates Böhmen und Mähren in das des Landes Böhmen über. Erst nach der politischen Wende 1989 erhielt der Erbe, der damalige Kanzler im Präsidialnamt der ČSFR und spätere Außenminister der Tschechischen Republik, Karl zu Schwarzenberg, die Besitztümer zurück, wobei er auf die Rückgabe des Stammschlosses Frauenberg verzichtete.
Weblinks
- Originaltext des Gesetzes 143/1947 (tschechisch)
Einzelnachweise
Kategorien:- Recht (Tschechien)
- Tschechoslowakei
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