Liste der Baudenkmäler in Ramsthal

Liste der Baudenkmäler in Ramsthal

In der Liste der Baudenkmäler in Ramsthal sind die Baudenkmäler der unterfränkischen Gemeinde Ramsthal aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Inhaltsverzeichnis

Baudenkmäler nach Straßen

  • vor Hauptstraße 9; Kreuzschlepper von 1660.
  • Hauptstraße 14; Hoftoranlage, mit Figurennische bez. 1855.
  • Hauptstraße 18; Wohnhaus, mit Krüppelwalm, Fachwerkobergeschoß, 16./17.Jh.; Hausfigur 18.Jh; Einfriedungsmauer mit Tor, bez. 1574.
  • Hauptstraße 28; Wirtshausschild von 1806.
  • Hauptstraße 44; Bildstock, Sandsteinrelief mit Dreifaltigkeitsdarstellung, bez. 1724.
  • bei Hauptstraße 53; Bildstock von 1777.
  • Hauptstraße 85; Hausfigur des 17. Jh., an der Scheune.
  • vor Hauptstraße 87; Bildstock von 1720.
  • vor Hauptstraße 107; Steinkreuz des 17. Jh.
  • Kirchgasse 13; Kath. Kirche St. Vitus; Turm 12./13. Jh., in den Neubau einbezogen; Friedhofkreuz von 1911; Ölberg, 1887; Marienstatue von 1877, vor der Kirche; Josephstatue von 1895, vor der Kirche; Bildstock von 1707, vor der Kirche.
  • an der Straße nach Euerdorf; Bildstock; 1719.

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
    Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Literatur

Weblinks

  • BayernViewer-denkmal (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript und Java)

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