Character indelebilis

Character indelebilis

Character indelebilis (gr./lat.), untilgbares Prägemal, ist ein Begriff aus der katholischen Sakramentenlehre. Er besagt, dass bestimmte Sakramente die Person, die sie empfangen hat, unauslöschlich und unwiderruflich „prägen“ wie der Bildstempel auf einer Münze (so die Urbedeutung von gr. charaktér).

Ein solches Prägemal verleihen die Taufe, die Firmung und die Priesterweihe, die unwiderruflich und unwiederholbar sind.[1]

Im Zusammenhang mit dem Weihesakrament der katholischen Kirche (Diakone, Priester, Bischöfe) besagt der Ausdruck, dass der Geweihte dies auch lebenslang bleibt, auch wenn er kein kirchliches Amt mehr innehat, sogar wenn ihm die Ausübung der jeweiligen Funktionen aus disziplinarischen oder lehramtlichen Gründen verboten oder er auf Antrag laisiert oder strafweise aus dem Klerikerstand entlassen wurde.[2] Auch dann kann er unter gewissen Umständen, etwa in Todesgefahr[3], gültig und erlaubt die Eucharistie feiern und die Krankensalbung spenden.[4]

Mit der Lehre vom character indelebilis bekennt sich die Kirche zur Bundestreue Gottes, die in Christus ihren letzten und unwiderruflichen Ausdruck gefunden hat. Wenn wir untreu sind, bleibt er doch treu, denn er kann sich selbst nicht verleugnen (2 Tim 2,13 EU).

Anmerkungen

  1. Vgl. KKK Nr. 1160.
  2. Vgl. CIC/1983 cc. 290-293
  3. Vgl. CIC/1983 c. 1335 (Aussetzung des Verbots der Sakramentenspendung bei Todesgefahr); vgl. CIC/1983 c. 976 (Absolution (Bußsakrament) in Todesgefahr).
  4. Das gilt analog auch für Diakone und Bischöfe, die ebenfalls die ihnen zustehenden Sakramente weiterhin gültig, wenn auch meist unerlaubt spenden können. Bei letzteren kann dies bis zu „unerlaubten, aber gültigen“ Weihen gehen, die zur Exkommunikation führen. (Vgl. Marcel Lefebvre)

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